Studieren - http://www.studieren.at
Befähigungsnachweis
http://www.studieren.at/articles/923/1/Befahigungsnachweis/Seite1.html
Martin Zinkner
... 
By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 20.04.10
 
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes muss man einen Befähigungsnachweis erbringen. Dadurch bescheinige ich, dass ich sowohl die fachlichen wie auch die kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitze um dieses Gewerbe selbstständig auszuüben.

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes muss man einen Befähigungsnachweis erbringen. Dadurch bescheinige ich, dass ich sowohl die fachlichen wie auch die kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitze um dieses Gewerbe selbstständig auszuüben.

Wie erbringe ich den Befähigungsnachweis?

Es gibt keine einheitliche Form wie ein Befähigungsnachweis erbracht wird. Die jeweilige Form wird in der Gewerbeordnung und in den jeweiligen Befähigungsnachweisverordnungen der  jeweiligen reglementierten Gewerbe festgelegt. So können schulische Leistungen verlangt werden, eine gewisse Praxisdauer oder auch die Ablegung einer Meisterprüfung. Wer die Befähigung nicht nachweisen kann, für den gibt es auch noch die Möglichkeit einer individuellen Feststellung der Befähigung durch die Behörde. Wie sowas aussehen kann erfährt man von der jeweils zuständigen Behörde.

Kann man als Einzelunternehmer die Befähigung nicht nachweisen, so besteht auch noch die Möglichkeit, dass man einen gewerblichen Geschäftsführer bestellt. Bei juristischen Personen, z.B. Kapitalgesellschaften oder Vereine, oder Personengesellschaften muss auch ein gewerblicher Geschäftsführer bestellt werden, der den Befähigungsnachweis erbringen kann.

Wer die Befähigung weder formell noch individuell nachweisen kann, der hat auch noch die folgenden Möglichkeiten:

  • Gewerbeausübung in Form eines Industriebetriebes, das liegt z.B. bei hohem Maschineneinsatz oder standardisierten Arbeitsabläufen vor.
  • Anzeige eines integrierten Betriebes. Man darf in einen Gewerbebetrieb ein reglementiertes Gewerbe einbeziehen, wenn man jemanden hauptberuflich beschäftigt, der den Befähigungsnachweis erbringt.