Als freiberufliche Tätigkeiten gelten all jene Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Dabei handelt es sich um besondere berufliche Qualifikationen die persönlich, eigenverantwortlich und auch fachlich unabhängig erbracht werden. Eine freiberufliche Tätigkeit wird oft fälschlich mit dem freien Mitarbeiter gleichgesetzt. Das ist jedoch nicht richtig. Bei freiberuflichen Tätigkeiten handelt es sich um wissenschaftliche und künstlerische Berufe, die einer besonderen oder hohen Qualifikation bedürfen.

Was sind in Österreich freie Berufe?

In Österreich fällt eine Reihe von wissenschaftlichen und künstlerischen Berufen nicht unter die Gewerbeordnung. Das sind zum Beispiel:

  • Ärzte und Apotheker sowie Zahnärzte und Tierärzte
  • Designer, Grafiker und Künstler
  • Journalisten
  • Notare, Patentanwälte sowie Rechtsanwälte
  • Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder
  • Ziviltechniker, z.B. Architekten oder Zivilingenieure