Neue Selbstständige sind selbst dafür verantwortlich ihre selbständige Erwerbstätigkeit bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, kurz SVA, zu melden. Studierende, die das bspw. nur als Nebentätigkeit betreiben und nicht vor haben eine gewisse Einnahmensgrenze zu überschreiten, müssen das nicht gleich machen. Hier gelten zwei Grenzwerte, je nachdem ob man nur selbstständig erwerbstätig ist oder dazu auch unselbstständig:
Nur selbstständige Erwerbstätigkeit: hier muss diese Tätigkeit der SVA gemeldet werden, wenn das Bruttoeinkommen für das jeweilige Jahr (achtung es gilt nicht der Abschluss des Werkvertrages sondern die Verbuchung am Konto) den Betrag von 6.453,36€ (für das Jahr 2010, wird jährlich angepasst) übersteigt.
Bei selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit: hier muss die selbstständige Erwerbstätigkeit der SVA gemeldet werden, wenn das Bruttoeinkommen den Betrag von 4.395, 96€ (für das Jahr 2010) übersteigt.
Wer sonstige Unterstützung bezieht, z.B.:
muss die selbstständige Erwerbstätigkeit bereits beim Erreichen der niedrigeren Grenze melden.
Die selbstständige Erwerbstätigkeit muss einen Monat nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei der SVA gemeldet werden. Wer dem nicht nachkommt und rückwirkend, z.B. wegen dem Vorliegen eines Steuerbescheides, in die Pflichtversicherung einbezogen wird, der kann zusätzlich zur Vorschreibung der Versicherungsbeiträge auch noch eine Strafe von zusätzlich 9,3% der Vorschreibung bezahlen.
Neue Selbstständige sind sowohl kranken-, pensions- wie auch unfallversichert.
Wie viel ist zu bezahlen?
Das zu beantworten ist nicht so einfach. Hier gibt es viele Faktoren zu beachten die man am besten mit einem Steuerberater bespricht. Prinzipiell gelten folgende Prozentsätze die vom Bruttoeinkommen abgezogen werden:
Seit 1.Jänner 2008 sind Neue Selbstständige auch in die Selbstständigenvorsorge für Gewerbetreibende und Neue Selbstständige integriert. Diese gilt analog zur „Abfertigung neu“ für Arbeitnehmer. hier müssen nochmals 1,53% des Einkommens bezahlt werden.
Seit 1.Jänner 2009 können Selbstständige auch freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen.