



Das gesamte Thema der Steuerpflicht ist sehr komplex und schwierig. Deshalb geben wir hier nur ein paar Basisinformationen. Wer dazu nähere Informationen benötigt wendet sich am besten an einen Steuerberater oder an das Finanzamt.
Wer Einkünfte als Neuer Selbstständiger bezieht unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Nicht bezahlt werden muss eine Lohnsteuer. Wer eine Gesamtumsatzgrenze von 30.000€ netto überschreitet muss auch noch eine Umsatzsteuer bezahlen. Aufgrund der Höhe dieser Grenze sind Kleinunternehmer wie Neue Selbstständige davon meist nicht betroffen.
Bei der erstmaligen Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit muss beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt werden.
Es muss für die Einkommenssteuererklärung jeweils im Folgejahr eine Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt gemacht werden. Die Frist dazu ist:
Wird die Einkommenssteuererklärung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftstreuhänder erstellt, so kann auch eine längere Frist beantragt werden.
Wird man vom Finanzamt dazu aufgefordert eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, so muss man dieser Aufforderung auf jeden Fall nachkommen. Ansonsten ist man dazu selbst verantwortlich, wenn man bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet:
Wenn man keine Lohnsteuerpflichtigen Einkünfte erzielt, so muss man eine Steuererklärung beim Überschreiten der Summe von 11.000€ jährlich machen.
Wer neben lohnsteuerpflichtigen Einkommen auch andere Einkünfte in der Höhe von 730€ erhält, z.B. aus Werkverträgen, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben, wenn man insgesamt mehr als 12.000€ Einkommen hat.
Nähere Informationen zu diesem Thema bekommt man beim zuständigen Finanzamt, bei einem Steuerberater oder auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
|
News
|
Start
ins Studium |
Jobbörse |
||
Copyright
2009 Studieren.at | Haddad Internet Services All rights reserved. |
||||