Um eine gewerbliche Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht auszuüben, benötige ich eine Gewerbeberechtigung. Diese bekomme ich bei der zuständigen Gewerbebehörde des jeweiligen Betriebsstandortes. In dem Artikel gehen wir näher darauf ein, was dazu alles notwendig ist.

Wer benötigt eine Gewerbeberechtigung?

Eine solche wird von:

  • Einzelunternehmern
  • juristischen Personen wie z.B. Vereine oder Kapitalgesellschaften, oder auch
  • eingetragenen Personengesellschaften

benötigt. Handelt es sich um eine juristische Person oder einer eingetragenen Personengesellschaft so muss auch ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. Einzelunternehmer müssen bei reglementierten Gewerben einen Befähigungsnachweis bringen oder können eventuell einen Antrag auf die individuelle Feststellung der Befähigung bei der Gewerbebehörde stellen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Das unterscheidet sich wieder nach der Art der Gründung:

Einzelunternehmer:

  • Staatsangehörigkeit Österreich, EWR-Staat, Schweiz
  • falls andere Staatsangehörigkeit: Aufenthaltsberechtigung
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Es darf kein Gewerbeausschlussgrund vorliegen (z.B. gerichtliche Verurteilung)

Juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften:

  • Nachweis der Eintragung in das Firmenbuch oder in das zentrale Vereinsregister
  • maßgebliche Personen dürfen keinem Gewerbeausschlussgrund unterliegen (z.B. Finanzstrafdelikt)

Für einen gewerblichen Geschäftsführer gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Einzelunternehmer. Dazu muss auch ein Wohnsitz im Inland oder einem EWR-Staat nachgewiesen werden.

Bei reglementierten Gewerben oder Teilgewerben muss zusätzlich auch ein Befähigungsnachweis, ein Bescheid über die individuelle Feststellung der Befähigung nachgewiesen werden. EU- oder EWR-Bürger müssen einen Bescheid über die Gleichhaltung der Befähigung die sie in ihrem Herkunftsland erworben haben nachweisen.

Näheres über den Verfahrensablauf ist in diesem Artikel nachzulesen: