Ein Gewerbe ist im Prinzip sehr schnell angemeldet. Die Anmeldung kann entweder ganz formlos oder mittels Formular, persönlich, schriftlich und teilweise auch elektronisch vorgenommen werden.

Die formlose Anmeldung muss folgende Punkte enthalten:

  • exakte Bezeichnung des Gewerbes
  • Standort der Gewerbeausübung
  • Daten oder Bezeichnung des Gewerbeanmelders

Bei den Daten oder Bezeichnung des Gewerbeanmelders unterscheidet man wieder zwischen natürlichen und juristischen Personen:

Natürliche Personen müssen folgende Daten angeben:

  • vollständiger Vor- und Familienname
  • Adresse
  • Geburtsdatum und Ort der Geburt
  • Staatsangehörigkeit
  • Sozialversicherungsnummer

Bei juristischen Personen müssen folgende Daten angegeben werden:

  • exakter Firmenwortlaut
  • Firmenbuchnummer bzw.
  • Vereinsbezeichnung und Zahl im Zentralen Vereinsregister sowie
  • Geschäftsanschrift

Eine Gewerbeanmeldung ist gleich nach Durchführung gültig und man darf es ausüben. Ausgenommen davon sind jedoch so genannte § 95-Gewerbe (z.B. Inkassoinstitute oder Baumeister) sowie das Rauchfangkehrergewerbe. Hier muss vor der Gewerbeausübung der Feststellungsbescheid Rechtskraft erlangen. Dieser muss jedoch von der Behörde innerhalb von drei Monaten erlassen werden.

Eintragung in das Gewerberegister:

Diese erfolgt innerhalb von drei Monaten nach der rechtswirksamen Anmeldung.

Erforderliche Unterlagen für natürliche Personen:

  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder ein Reisepass
  • Meldebestätigung
  • urkundlicher Nachweis über akademische Grade
  • bei Namensänderung Dokumente die diese belegen (z.B. Heiratsurkunde)
  • Erklärung betreffend Gewerbeausschlussgründe
  • Bei Neugründungen eine Bestätigung der Wirtschaftskammer nach dem Neugründungsförderungsgesetz
  • bei Drittstaatsangehörigen zusätzlich:
  • Aufenthaltsberechtigung
  • bei Wohnsitz im Ausland oder weniger als fünf Jahre Wohnsitz in Österreich: Strafregisterbescheinigung des Heimatstaates
  • bei reglementierten Gewerben oder Teilgewerben zusätzlich:
  • Befähigungsnachweis oder Bescheid über die individuelle Feststellung der Befähigung

Erforderliche Unterlagen bei juristischen Personen:

  • Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug
  • Erklärung betreffend Gewerbeausschlussgründe  für juristische Personen oder für natürliche Personen die zur Vertretung nach außen berufen sind

Hinweis:
Wem das Ganze jetzt sehr kompliziert erscheint, der wendet sich am besten an die Wirtschaftskammer. Von dieser wird man kostenlos bei der Gewerbeanmeldung unterstützt. Nach erfolgter Gewerbeanmeldung ist man übrigens sowieso Pflichtmitglied bei der Wirtschaftskammer.