Ein Gewerbe ist im Prinzip sehr schnell angemeldet. Die Anmeldung kann entweder ganz formlos oder mittels Formular, persönlich, schriftlich und teilweise auch elektronisch vorgenommen werden.
Die formlose Anmeldung muss folgende Punkte enthalten:
Bei den Daten oder Bezeichnung des Gewerbeanmelders unterscheidet man wieder zwischen natürlichen und juristischen Personen:
Natürliche Personen müssen folgende Daten angeben:
Bei juristischen Personen müssen folgende Daten angegeben werden:
Eine Gewerbeanmeldung ist gleich nach Durchführung gültig und man darf es ausüben. Ausgenommen davon sind jedoch so genannte § 95-Gewerbe (z.B. Inkassoinstitute oder Baumeister) sowie das Rauchfangkehrergewerbe. Hier muss vor der Gewerbeausübung der Feststellungsbescheid Rechtskraft erlangen. Dieser muss jedoch von der Behörde innerhalb von drei Monaten erlassen werden.
Eintragung in das Gewerberegister:
Diese erfolgt innerhalb von drei Monaten nach der rechtswirksamen Anmeldung.
Erforderliche Unterlagen für natürliche Personen:
Erforderliche Unterlagen bei juristischen Personen:
Hinweis:
Wem das Ganze jetzt sehr kompliziert erscheint, der wendet sich am besten an die Wirtschaftskammer. Von dieser wird man kostenlos bei der Gewerbeanmeldung unterstützt. Nach erfolgter Gewerbeanmeldung ist man übrigens sowieso Pflichtmitglied bei der Wirtschaftskammer.
|
News
|
Start
ins Studium |
Jobbörse |
||
Copyright
2009 Studieren.at | Haddad Internet Services All rights reserved. |
||||