Wenn kein formeller Befähigungsnachweis (z.B. Zeugnisse) für ein reglementiertes Gewerbe erbracht werden kann, so besteht die Möglichkeit, dass man bei der Gewerbebehörde einen Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung stellt.

Ein Befähigungsnachweis ist prinzipiell der Nachweis dafür, dass man die Eignung zur Ausübung eines reglementierten Gewerbe oder Teilgewerbe besitzt. Die Fähigkeiten sollen im fachlichen und kaufmännischen Bereich liegen. Auch Erfahrung ist eine wichtige Befähigung.

Bei der individuellen Feststellung der Befähigung werden die oben genannten Punkte in einem eigenen Verfahren geprüft. Es ist hier dann auch möglich, dass man vielleicht nur die Befähigung für eine Teiltätigkeit eines Gewerbes besitzt. Zum Beispiel das man eine bestimmte Ware nicht herstellen aber montieren darf.

Es gibt auch Gewerbe wo keine individuelle Feststellung der Befähigung im vollen Umfang möglich ist. Ein Beispiel ist hier z.B. das Baumeistergewerbe.

Wer denkt das er die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für ein reglementiertes Gewerbe besitzt kann jederzeit einen Antrag auf die Feststellung bei der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) stellen. Dieser Antrag kann gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung oder auch früher erfolgen.