Bei Genossenschaftswohnungen handelt es sich um von gemeinnützigen
Wohnbaugenossenschaften errichteten Wohnungen, die diese ihren
Mitgliedern zur Nutzung überlässt. Bei diesen gemeinnützigen Wohnbauten
fällt meist ein so genannter "Finanzierungsbeitrag" an, der je nach
Alter, Größe oder auch Lage der Wohnung verschieden sein kann. Nach
Beendigung des Mietverhältnisses wird dieser Beitrag jedoch, abzüglich
einer jährlichen Abschreibung, von meist einem Prozent, zurückbezahlt.
Um
überhaupt zu einer Genossenschaftswohnung zu kommen, musst du dich
einmal bei einer Wohnbaugenossenschaft anmelden. Das macht man meistens
für sich im Bau befindliche Wohnungen. Grundsätzlich gibt es auch die
Möglichkeit in frei werdende ältere Wohnungen einzuziehen. Solche
Wohnungen stehen aber meistens eher selten zur Verfügung. Die
Vorraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Grundsätzliche Vorraussetzungen sind jedoch meistens:
-die Staatsbürgerschaft (Österreich, EWR, Aufenthaltsgenehmigung, Flüchtling),
-das Alter (ab 18, Anmeldungen für Wohnungen jedoch bereits ab 17 möglich,
-das Einkommen (Höchst- und Mindestgrenze aller einziehenden Personen)
-Hauptwohnsitznutzung der Wohnung
Um
dich über diese Möglichkeit des Wohnens, den Bauträgern und über neu
entstehende Wohnungen zu informieren, schau dich am Besten beim
Dachverband der österreichischen gemeinnützigen Bauvereinigungen um: