Bei Genossenschaftswohnungen handelt es sich um von gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften errichteten Wohnungen, die diese ihren Mitgliedern zur Nutzung überlässt. Bei diesen gemeinnützigen Wohnbauten fällt meist ein so genannter "Finanzierungsbeitrag" an, der je nach Alter, Größe oder auch Lage der Wohnung verschieden sein kann. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird dieser Beitrag jedoch, abzüglich einer jährlichen Abschreibung, von meist einem Prozent, zurückbezahlt.
Um überhaupt zu einer Genossenschaftswohnung zu kommen, musst du dich einmal bei einer Wohnbaugenossenschaft anmelden. Das macht man meistens für sich im Bau befindliche Wohnungen. Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit in frei werdende ältere Wohnungen einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber meistens eher selten zur Verfügung. Die Vorraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Grundsätzliche Vorraussetzungen sind jedoch meistens:

 -die Staatsbürgerschaft (Österreich, EWR, Aufenthaltsgenehmigung, Flüchtling),
-das Alter (ab 18, Anmeldungen für Wohnungen jedoch bereits ab 17 möglich,
-das Einkommen (Höchst- und Mindestgrenze aller einziehenden Personen)
-Hauptwohnsitznutzung der Wohnung

Um dich über diese Möglichkeit des Wohnens, den Bauträgern und über neu entstehende Wohnungen zu informieren, schau dich am Besten beim Dachverband der österreichischen gemeinnützigen Bauvereinigungen um: