Das Unternehmensgründungsprogramm des AMS soll Arbeitsuchenden dabei helfen, den Weg aus der Arbeitslosigkeit hinein in die Selbstständigkeit zu finden. Die Unterstützung erfolgt hier durch Beratung und Weiterbildung. Um daran teilzunehmen müssen zunächst einmal bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es muss während der Vorbereitungsphase eine Arbeitslosigkeit gegeben sein. Das ist unabhängig davon, ob man auch eine finanzielle Leistung vom AMS bezieht
  • Ich muss die Absicht haben mich selbstständig zu machen und eine konkrete Projektidee haben
  • Ich muss die berufliche Eignung haben um das gewünschte Gewerbe auch auszuüben

Was bekomme ich?

  • Das AMS bezahlt eine Gründungsberatung bei einem Beratungsunternehmen. Dieses muss jedoch mit dem AMS in Kooperation sein.
  • Die Kosten für erforderliche Weiterqualifikationen werden bezahlt

Ablauf:

Das AMS teilt den Weg in die Selbständigkeit in vier Phasen, die man durchlaufen muss. Diese sind:

  • Klärungsphase; hier wird die Idee und die persönliche Qualifikation geprüft
  • Vorbereitungsphase; hier steigt man in das Gründungsprogramm  und qualifiziert sich gegebenenfalls weiter.
  • Realisierungsphase; hier nimmt man seine selbständige Erwerbstätigkeit auf.
  • Nachbetreuungsphase; hier nehmen Unternehmensberater eine Überprüfung des neu gegründeten Unternehmens vor.

Das Unternehmensgründungsprogramm durchläuft man natürlich nicht in ein paar Wochen. Im Normalfall dauert es zwischen sechs und neun Monate.

Nähere Informationen dazu erhält man beim zuständigen AMS-Berater von dem man betreut wird.