Wenn man sich selbstständig macht hat man auch mit vielen Amtswegen zu rechnen. Auf was man alles denken muss listen wir in diesem Artikel auf, damit es zu keinen Hindernissen und Problemen kommt, wenn man sich selbständig macht.
Wenn man unselbstständig arbeitet, muss man sich nicht selbst um Steuern kümmern. Alles wird automatisch abgezogen. Sobald man selbstständig ist, muss man sich auch um Abgaben selbstständig kümmern. Hier erklären wir was zu Beginn der Selbstständigkeit zu machen ist.
Wer selbstständig arbeitet ist auch bei einer eigenen Krankenversicherung krankenversichert: die Gewerbliche Sozialversicherung. Um die Anmeldung muss man sich auch selbst kümmern, ansonsten kann es zu Problemen kommen. Hier gehen wir auf die Formalitäten näher ein.
Das gewünschte Gewerbe wird beim zuständigen Amt angemeldet. Je nachdem wo man wohnt ist das die Bezirkshauptmanschaft, der Magistrat oder das magistratische Bezirksamt.
Beim zuständigen Handelsgericht lässt man sich in das Firmenbuch eintragen. Verpflichtend ist das erst ab einer Höhe von 400.000€ Jahresumsatz. Aber auch darunter kann man sich als Einzelunternehmer eintragen lassen. Hier erklären wir wie das Ganze funktioniert.
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