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Amtswege bei der Unternehmensgründung: Finanzamt
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 18.05.10
 
Wer eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt muss diese innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt (Wohnsitz) mitteilen. Das Ganze geschieht ganz formlos. Man muss dem Finanzamt nur mitteilen, dass man sich selbständig macht und um die Zuteilung einer Steuernummer ersucht.

Wer eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt muss diese innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt (Wohnsitz) mitteilen. Das Ganze geschieht ganz formlos. Man muss dem Finanzamt nur mitteilen, dass man sich selbständig macht und um die Zuteilung einer Steuernummer ersucht. Nach kurzer Zeit bekommt man vom Finanzamt eine Antwort mit der zugeteilten Steuernummer sowie einem zugeteilten Referat und einem Fragebogen. Den Fragebogen muss man ausfüllen und samt einem Identitätsnachweis retournieren. Bei der gesamten Korrespondenz mit dem Finanzamt sollte man immer die Steuer- und Referatsnummer angeben, damit alles richtig zugeordnet wird.

Ist das alles erledigt, so richtet das Finanzamt ein Abgabenkonto ein. Hier werden dann sämtliche Zahlungen verbucht wie z.B:

  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftssteuer oder
  • Einkommenssteuer

Wenn man selbständig arbeitet ist man auch verpflichtet über alles Bücher oder Aufzeichnungen zu führen. Alles muss nachweisbar sein. Außerdem muss man zeitgerecht Abgabenerklärungen einreichen und bei etwaigen Betriebsprüfungen mitwirken.

Damit das alles reibungslos abläuft und damit man keine Probleme mit dem Finanzamt bekommt, sollte man das alles zeitgerecht ausführen. Auf der Homepage des Finanzministeriums findet man zu alldem viele hilfreiche Tipps. Und auch an das zuständige Finanzamt selbst kann man sich sicherlich jederzeit wenden.