In Wien beim Handelsgericht und in allen anderen Bundesländern beim jeweiligen Landesgericht liegt das Firmenbuch auf. In dieses werden folgende Rechtsträger eingetragen:

  • Aktiengesellschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Offene Gesellschaften sowie
  • Kommanditgesellschaften
  • Versicherungsvereine
  • Privatstiftungen
  • Sparkassen
  • Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigungen
  • Europäische Gesellschaften
  • Europäische Genossenschaften

Auch Einzelunternehmer sind dazu verpflichtet sich in das Firmenbuch eintragen zu lassen, wenn sie mehr als 400.000 Euro Jahresumsatz haben. Liegen sie darunter können sie sich trotzdem freiwillig eintragen lassen.

In das Firmenbuch werden verschiedene Tatsachen eingetragen, die öffentlich eingesehen werden können. Darunter z.B.:

  • Firmenbuchnummer, Firma und Rechtsform
  • Firmensitz und Sitz von weiteren Niederlassungen
  • Daten der Gesellschafter einer Gesellschaft
  • Grund- oder Stammkapital

Die Eintragungen in das Firmenbuch erfolgt auf Antrag der beteiligten Personen. Bestimmte Sachverhalte werden auch von Amts wegen eingetragen. Dazu zählt z.B. die Konkurseröffnung.