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Rechtsform: Einzelunternehmen
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Martin Zinkner
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By Martin Zinkner
Veröffentlicht am 20.05.10
 
Was ein Einzelunternehmen ist, kann man im Prinzip schnell erklären: eine natürliche Person gründet eine Unternehmen auf seinen Namen und seine Rechnung. Als Einzelunternehmer kann man aber das Unternehmen sowohl besitzen als auch pachten. Es heißt jetzt nicht, dass ein Einzelunternehmer alles alleine machen muss. Er darf auch Arbeitsverträge abschließen und Mitarbeiter beschäftigen. Wie der Einzelunternehmer seine Aufträge erfüllt bliebt ihm ja meist selbst überlassen.  Wie das Unternehmen heißt bleibt einem völlig frei überlassen. Man kann seinen Namen oder auch irgendeinen Fantasienamen verwenden.

Was ein Einzelunternehmen ist, kann man im Prinzip schnell erklären: eine natürliche Person gründet eine Unternehmen auf seinen Namen und seine Rechnung. Als Einzelunternehmer kann man aber das Unternehmen sowohl besitzen als auch pachten. Es heißt jetzt nicht, dass ein Einzelunternehmer alles alleine machen muss. Er darf auch Arbeitsverträge abschließen und Mitarbeiter beschäftigen. Wie der Einzelunternehmer seine Aufträge erfüllt bliebt ihm ja meist selbst überlassen.  Wie das Unternehmen heißt bleibt einem völlig frei überlassen. Man kann seinen Namen oder auch irgendeinen Fantasienamen verwenden.

Der größte Vorteil bei einem Einzelunternehmen ist natürlich, dass man für die Gründung kein Mindestkapital benötigt. Außerdem sind die Kosten für die Kosten minimal, da man ja keinen eigenen Vertrag benötigt, sondern nur die Gewerbeberechtigung beantragen muss.

Der größte Nachteil liegt natürlich in finanzieller Hinsicht. Man muss das benötigte Kapital selbst aufbringen und hat als Einzelunternehmer auch das gesamte Risiko dafür. Außerdem haftet voll und ganz persönlich.

Rechtliche Bestimmungen:

Der Inhaber des Einzelunternehmens ist Einkommenssteuerpflichtig und muss sich darum auch selbst kümmern. Wer ein Einzelunternehmen gründet muss auch eine Gewerbeberechtigung haben. Dem Einzelunternehmer stehen aber sämtliche Gewerbe offen. Es gibt keine Beschränkungen.

Gründung:

Mit der Gewerbeanmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat ist das Einzelunternehmen grundsätzlich gegründet.  In das Firmenbuch muss man sich erst eintragen lassen wenn man 400.000€ Jahresumsatz gemacht hat. Liegt man darunter kann man es sich aussuchen.

Haftung:

Der Inhaber des Einzelunternehmens ist voll haftbar. Das betrifft nicht nur das Unternehmensvermögen, sondern auch das Privatvermögen.