Eine Gesellschaft liegt vor, sobald sich mindestens zwei Personen zu einem Unternehmen zusammentun. Aber damit alleine ist es bei einer Gesellschaftsgründung nicht getan. Je nachdem wie groß der Betrieb ist oder welche Absichten die Gesellschafter verfolgen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Gründung. Voraussetzungen können hier z.B. das Gewerberecht, die Kapitalbeteiligung oder die Risikoübernahme sein. Außerdem unterscheiden sich Gesellschaften auch noch in zwei Kategorien: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Personengesellschaft:
Bei einer Personengesellschaft gründen zwei oder mehrere Personen ein Unternehmen durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. In diesem sollen sämtliche Rechte undPflichten (z.B. Gewinn- Verlusbeteiligung oder Geschäftsführung) geregelt sein. Folgende Personengesellschaften gibt es:
Kapitalgesellschaften:
Kapitalgesellschaften sind eigenständige juristische Personen die getrennt von den Mitgliedern betrachtet werden müssen. Das heißt, dass im Regelfall die Gesellschaft nicht aber die Gesellschafter für sämtliche Geschäftsverbindlichkeiten haften. Folgende Kapitalgesellschaften können in Österreich gegründet werden: