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Karriere und Arbeit

Fast jeder Studierende in Österreich geht während seines Studiums auch diversen Jobs oder Praktika nach, um ihr Studium zu finanzieren oder wichtiges Know How für die spätere Karriere zu erlernen. Dienstrechtlich gibt es hier natürlich große Unterscheidungen, die im Vorhinein beachtet werden sollten. Unter diesem Punkt gehen wir auf dienstrechtliche Unterschiede, sowie alles anderem, das mit Karriere und Arbeit zu tun hat, ein.

Wichtige Begriffe, über die man Bescheid wissen soll:

Ferialjob
Kollektivvertrag
Volontariat
Echter Dienstvertrag
Geringfügige Beschäftigung Werkvertrag
Teilzeitarbeit
Freier Dienstvertrag
Kündigung und Entlassung
Lebenslauf
Bewerbungsgespräch
Bewerbungsschreiben
Bewerbungsgesprächfragen
Assessement-Center
Wie suche ich einen Job?
Gewerbeberechtigung
Trainee Bewerbungsgesprächskleidung
Verhalten am neuen Arbeitsplatz
 Berufsberatung in Österreich
Unternehmensgründung
 

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    Neue Selbstständige und die Sozialversicherung
    Neue Selbstständige sind selbst dafür verantwortlich ihre selbständige Erwerbstätigkeit bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, kurz SVA, zu melden. Studierende, die das bspw. nur als Nebentätigkeit betreiben und nicht vor haben eine gewisse Einnahmensgrenze zu überschreiten, müssen das nicht gleich machen

    Neue Selbstständige
    Neue Selbstständige grenzen sich in mehreren Bereichen von der Freiberuflichen Tätigkeit ab. Gemeinsam haben sie, dass auch die Berufe der Neuen Selbständigen nicht unter die Gewerbeordnung fallen und das auch sie steuerrechtliche Einkünfte aus einer selbstständigen Arbeit erzielen. Es unterscheidet sich jedoch dahingehend, dass Neue Selbstständige ihre berufliche Tätigkeit im Rahmen eines Werkvertrages ausüben.

    Freiberufliche Tätigkeit
    Als freiberufliche Tätigkeiten gelten all jene Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Dabei handelt es sich um besondere berufliche Qualifikationen die persönlich, eigenverantwortlich und auch fachlich unabhängig erbracht werden.

    Befähigungsnachweis
    Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes muss man einen Befähigungsnachweis erbringen. Dadurch bescheinige ich, dass ich sowohl die fachlichen wie auch die kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitze um dieses Gewerbe selbstständig auszuüben.

    Freie und reglementierte Gewerbe
    Grundsätzlich werden die Gewerbe in Freie und Reglementierte Gewerbe eingeteilt:

    Allgemeines zu den Gewerbearten
    Ein Gewerbe darf in Österreich prinzipiell nur dann ausgeübt werden, wenn man dazu auch eine Gewerbeberechtigung besitzt. Wer beabsichtigt ein Gewerbe auszuüben, der muss sich bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.

    Urproduktion
    Ganz grob gefasst versteht man unter der Urproduktion den primären Wirtschaftssektor. Durch die Urproduktion werden Rohstoffe für die weitere Verarbeitung zu Produkten (im sekundären Wirtschaftssektor) geliefert. Deshalb werden folgende Bereiche der Urproduktion zugeordnet:

    Arten der Selbstständigkeit
    Selbstständige Erwerbstätigkeit ist nicht gleich selbstständige Erwerbstätigkeit. Auch hier wird zwischen verschiedenen Formen unterschieden, die wir hier näher erklären:

    Wer darüber nachdenkt selbständiger Unternehmer zu werden, sollte sich natürlich über die Vor- und Nachteile bewusst sein. Deshalb listen wir hier für euch ein paar Punkte auf die für und auch gegen das selbstständige Arbeiten sprechen. Fangen wir zunächst mit den Nachteilen an.

    Fast ein jeder, der heute selbstständig arbeitet, war irgendwann mal irgendwo unselbständig beschäftigt. Wenn es auch nur ein Ferialpraktikum oder eine andere Tätigkeit war, um sich das Studium zu finanzieren. Es weiß deshalb auch fast ein jeder, wie es ist pünktlich am Arbeitsplatz, vielleicht ganz am anderen Ende der Stadt, sein zu müssen und strikt nach Vorgaben oder Anweisungen zu arbeiten. Pausen sind ebenso vorgegeben wie die Anzahl der Urlaubstage. Wer selbstständig arbeitet genießt hier mehr Freiheiten, die aber auch nicht immer Freiheiten sein müssen.

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