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Kürzlich wurde vom Wissenschaftsministerium eine neue Broschüre präsentiert, die sich mit den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung auseinandersetzt: „Stichwort? Studieren mit Behinderung!“, heißt diese Broschüre des Ministeriums.


Die Promotion sub auspiciis praesidentis
Bei der Promotion „sub auspiciis praesidentis“ (vollständiger lateinischer Name: Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae) handelt es sich um die höchste Auszeichnung für Studienleistungen in Österreich. Aus dem lateinischen übersetzt heißt diese Auszeichnung so viel wie: Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten.

Wer für die Promotion sub auspiciis praesidentis zugelassen werden möchte, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:

Zulassungs- und Ergänzungsprüfungen
Je nach Studienfach können Zulassungs- und Ergänzungsprüfungen notwendig sein. Zum Beispiel muss man für bestimmte Studienfächer Kenntnisse in Latein oder Altgriechisch nachweisen. Für das Sportwissenschaftsstudium muss man wiederum seine körperliche Eignung für das Studium nachweisen. Zulassungs- und Ergänzungsprüfungen sind im §76 des Universitätsgesetzes näher erläutert.

Prüfungen an Universitäten
Prüfungen sind an der Universität natürlich immer ein wichtiges Thema. Und zu Prüfungen gibt es auch haufenweise Bestimmungen. Damit ihr euch in dem Dschungel der Bestimmungen einigermaßen auskennt haben wir hier für euch wichtige Bestimmungen laut Universitätsgesetz zusammengefasst. Wichtig ist hier anzumerken: all diese Bestimmungen gelten nur für Universitäten! An Fachhochschulen gelten andere Bestimmungen die eine Fachhochschule laut Fachhochschul-Studiengesetz sehr autonom festlegen kann.

Anerkennung von Prüfungen
Wer vielleicht schon mal was anderes studiert hat und dort Prüfungen abgelegt hat oder anderswo Wissen und Fertigkeiten erworben hat kann sich diese auch als Prüfungen anerkennen lassen. Was man alles anerkennen lassen kann erklären wir in diesem Artikel. Bestimmend für die Anerkennung von Prüfungen sind die Bestimmungen im §78 des Universitätsrechts.

Bei Prüfungen ist man zum Glück ja nicht der Willkür des Lehrpersonals an der Universität alleine ausgeliefert. Es gibt auch einen Rechtsschutz. Diese r sieht beispielsweise vor, dass man gegen Beurteilungen berufen kann oder dass mündliche Prüfungen öffentlich abgehalten werden müssen. Auch der Ablauf der Prüfung muss genauestens durch den Prüfer dokumentiert werden. Der Rechtsschutz bei Prüfungen ist im § 79 des Universitätsgesetzes festgelegt.

Während des Studiums wird es wohl einen jedem Mal passieren, dass man denkt die Beurteilung auf eine Prüfung ist nicht gerechtfertigt. Vor allem denkt man das wenn man schlechter als gedacht beurteilt wurde ;) In so einem Fall empfiehlt es sich eine Prüfungseinsicht vorzunehmen.

Wer kennt nicht das lästige Warten auf Zeugnisse? Manche Professoren lassen sich mit der Ausstellung viel zu viel Zeit. Und manchmal braucht man ein Zeugnis halt auch sehr schnell. Aber wie lange darf der Professor brauchen? Und wie muss ein Zeugnis aussehen? Das erklären wir in diesem Artikel. Festgelegt sind alle Angaben in diesem Artikel im §75 des Universitätsgesetzes.

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