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Wer Rechte hat muss natürlich auch sein Pflichten wahrnehmen. Welche Pflichten das sind erläutern wir in diesem Artikel etwas näher.

Rechte von Studierenden laut Universitätsgesetz
Das wichtigste Recht für die Studierenden ist die Lernfreiheit. Aber was bedeutet das genau? Darunter fallen mehrere Freiheiten:

Wichtige Regelungen im Studienrecht
Das Universitätsgesetz 2002 (UG02) birgt ja eine Vielzahl an Bestimmungen was die Organisation und die Ausgestaltung des Studienbetriebs betrifft. Es enthält jedoch auch Bestimmungen die auf das Studienleben der einzelnen Studierenden sehr wichtig sein können

Das Hochschulgesetz 2005
Das Hochschulgesetz 2005 (im Langtitel heißt es: Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien) wurde im Jahr 2006 durch die österreichische Bundesregierung erlassen. Damit konnten mit Beginn des Studienjahres 2007/08  am 1.Oktober die Pädagogischen Hochschulen, die davor als Pädagogische Akademien bestanden haben, eingerichtet werden. Damit wurde auch die Lehrerausbildung in Österreich auf Hochschulniveau angehoben. Mit insgesamt 85 Paragraphen werden damit die Pädagogischen Hochschulen gesetzlich geregelt.

Standorte Pädagogische Hochschulen
Es gibt in allen Bundesländern Österreichs öffentliche, private oder kirchliche Pädagogische Hochschulen wo die Ausbildung für Volks-, Haupt- und Sonderschullehrer stattfindet. Darüber hinaus werden hier Lehrer für Polytechnische Schulen, Berufsschulen, Berufsbildente mittlere und höhere Schulen (fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung) ausgebildet.

Pädagogische Hochschulen
Lange Zeit erfolgte die Lehrerbildung in Österreich an Pädagogische Akademien durchgeführt, die im allgemeinen Sprachgebrauch als PÄDAK bekannt waren. Daneben existierten Pädagogische Institute, die der Fort- und Weiterbildung dienten. Da es an österreichischen Schulen auch Religionsunterricht gibt, gab es auch Religionspädagogische Akademien und Religionspädagogische Institute.

Der Fachhochschulrat
Mit der Einführung von Fachhochschulen in Österreich wurde auch ein neues Gremium geschaffen das über die Akkreditierung von Fachhochschulen und Fachhochschulstudiengängen entscheidet sowie diese in einem festgelegten Intervall wieder evaluiert. Der Fachhochschulrat, kurz FHR, übernimmt seit der Einführung der Fachhochschulen (im Jahr 1993) diese Aufgabe. Durch den FHR soll die externe Qualitätssicherung im österreichischen Fachhochschulsektor gewährleistet werden.

Das Fachhochschul-Studiengesetz
Fachhochschulen wurden in Österreich, im Gegensatz zu anderen Ländern wie z.B. Deutschland, erst sehr spät geschaffen. Erst 1993 wurde vom österreichischen Parlament das so genannte: Fachhochschul-Studiengesetz geschaffen, durch das die Schaffung von Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengängen geregelt ist. Seit dem In Kraft treten des Gesetzes hat es auch schon eine Reihe von Änderungen erfahren. Änderungen wurden z.B. durch die Umstellung der Diplomstudiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge notwendig.

Das Universitätsgesetz 2002 (UG)
Aktuell werden die Universitäten mit dem Universitätsgesetz 2002 gesetzlich geregelt. Der Langtitel des Gesetzes lautet: Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien. Die offizielle Abkürzung für dieses Gesetz ist: UG.

Das Studienrecht
Ein Studierender hat eine Reihe von Rechten, aber auch Pflichten. Diese Rechte und Pflichten sind keine private Angelegenheit zwischen Professoren und Studierenden sondern sind mittels einer Reihe von Gesetzen geregelt, die alle auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums oder im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes nachgelesen werden.

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