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Das Fachhochschul-Studiengesetz

Im Zuge der Einführung von Fachhochschulen in das österreichische Bildungssystem wurde das Fachhochschule-Studiengesetz beschlossen. Dieses Gesetz umfasst die rechtlichen Grundlagen von Fachhochschulen und ihrer Studienangebote. Alles Wissenswerte über Inhalte und Aufbau des Fachhochschul-Studiengesetzes findest du hier.

Fachhochschulen wurden in Österreich, im Gegensatz zu anderen Ländern wie z. B. Deutschland, erst sehr spät eingeführt. Erst 1993 wurde vom österreichischen Parlament das so genannte Fachhochschul-Studiengesetz verabschiedet durch das die Schaffung von Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengängen geregelt ist. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat es auch schon eine Reihe von Änderungen erfahren. Änderungen wurden z. B. durch die Umstellung der Diplomstudiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge notwendig.

Inhalte und Rechte im Fachhochschulgesetz

Im Gegensatz zum Universitätsgesetz 2002 (UG) ist das Fachhochschul-Studiengesetz recht dünn gehalten. Mittels fünf Abschnitten und 21 Paragraphen wird das Fachhochschulwesen in Österreich grundsätzlich geregelt.

In diesem Gesetz werden den Fachhochschulen ähnliche Rechte zugeschrieben wie sie auch Universitäten haben. Viel mehr als Universitäten sind Fachhochschulen sehr autonom. Betrieben bzw. erhalten werden, dürfen Fachhochschulen z. B. vom Bund oder anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Juristische Personen des Privaten Rechts dürfen nur Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen sein.

Mit der Einführung von Studiengebühren wurden auch an den Fachhochschulen Studienbeiträge eingeführt. Diese werden nicht von allen Fachhochschulen eingefordert und dürfen den Betrag von 363,63 Euro nicht übersteigen.

Außerdem ist im Fachhochschul-Studiengesetz die Verleihung von Akademischen Graden geregelt. Fachhochschulen dürfen derzeit Diplom-, Bachelor– und Mastergrade verleihen. Doktoratsstudien sind an Fachhochschulen noch nicht möglich. Deshalb dürfen Fachhochschulen auch noch keine Doktorgrade verleihen.

Das Gesetz im Wortlaut

Wer sich näher mit dem Fachhochschul-Studiengesetz auseinandersetzen möchte, kann dieses hier nachlesen.

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