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Studieren mit Behinderung

Lange Zeit waren die Bedingungen, die Studierende mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen an österreichischen Hochschulen vorfanden, katastrophal. Mittlerweile hat sich einiges getan, um Menschen mit Behinderung den Einstieg ins Studium zu ermöglichen. Wie dir mit einer körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung der Start in ein Studium gelingt, erfährst du hier.

In Österreich leiden etwa 12 % der Studierenden unter einer oder mehreren gesundheitlichen Beeintächtigung/en, die sie in ihrem Studium einschränkt, das geht aus der Zusatzstudie "Zur Situation behinderter, chronisch, Kranker und gesundheitlich beeinträchtigter Studierender", der aktuellen Studierenden-Sozialerhebung, hervor. Dabei sind Frauen häufiger als Männer von einer studienerschwerenden Beeinträchtigung betroffen. Auch sind Studierende mit Beeinträchtigung im Schnitt ein Jahr älter (28,6 Jahre), als Studenten ohne Beeinträchtigung. Die meisten Befragten waren schon vor Beginn ihres Studiums beeinträchtigt.

Mehr als die Hälfte aller befragten Studierenden mit Beeinträchtigung empfindet ihre Beeinträchtigung als starke Einschränkung im Studium und lediglich 17 % aller Befragten wissen um einen entsprechenden Ansprechpartner an ihrer Hochschule.

Wer mit einer chronischen Erkrankung oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung studieren möchte, für den gelten in manchen Bereichen besondere Regelungen, die die Aufnahme des Studiums überhaupt ermöglichen oder bei der Durchführung des Studiums helfen sollen. Wir haben recherchiert und dir verschiedene Regelungen und Fördermöglichkeiten für Studierende mit Beeinträchtigung aufgelistet.

Freie Studienwahl mit Einschränkungen

Prinzipiell steht es Studierenden mit Behinderung frei, ein jedes Studium zu wählen und auszuüben. Wichtig ist hier aber zu beachten, dass Inhalt und Anforderungen des Studiums nicht beeinträchtigt werden dürfen. Deswegen ist es wichtig, schon vor Beginn des Studiums mit der zuständigen Person für Studienangelegenheiten die speziellen Modalitäten abzuklären, die für behinderte Studenten eventuell gelten können. Im Gespräch kann man dann auch feststellen bzw. gemeinsam überprüfen, ob den Anforderungen des Studiums entsprochen werden kann.

Studieren mit Beeinträchtigung – alles, was du wissen musst

Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Behinderung

Wer mit einer Behinderung studieren will, dem versuchen die Universitäten, Fachhochschulen und natürlich auch der Staat mit verschiedenen Unterstützungen zu helfen. Dazu gehören:

Studienbeihilfe

Neben der allgemeinen Regelung der Studienbeihilfe, gelten für Studierende mit Behinderung spezielle Regelungen, die es zu beachten gilt. Prinzipiell erhalten Studierende mit Behinderungen je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr.

Wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 % besteht, kann bei der Studienbeihilfenbehörde eine höhere Studienbeihilfe beantragt werden. Dazu muss die Behinderung nachgewiesen werden, z. B. durch den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe, den Bezug von Bundespflegegeld oder eine ärztliche Bescheinigung. Das Maximalalter für den Beginn eines Studiums erhöht sich von 30 auf 35 Jahre.

Die Anspruchsdauer verlängert sich um ein zusätzliches Semester bei Studierenden, die an:

  • bösartigen Tumoren,
  • Leukämie,
  • Morbus Hodgkin oder
  • Cerebralparese leiden oder die eine
  • Beinprothese (Oberschenkel) benötigen.

Die Anspruchsdauer verlängert sich um die Hälfte der vorgesehenen Studienzeit, wenn der Studierende:

  • blind,
  • hochgradig sehbehindert,
  • gehörlos oder
  • hochgradig hörbehindert ist oder
  • einen Rollstuhl benötigt,
  • ein Cochleaimplantat trägt,
  • an zystischer Fibrose leidet oder
  • sich in Dialysebehandlung befindet.

Wenn man bezugsberechtigt ist, erhöht sich auch die Studienbeihilfe monatlich um 160 Euro, wenn man blind, schwer sehbehindert oder überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesen ist sowie um 420 Euro, wenn man gehörlos, hochgradig schwerhörig ist oder ein Cochleaimplantat tragen muss.

Nähere Informationen findest du auf stipendium.at.

Studienunterstützung

Es gibt auch viele Fälle, wo keine oder keine ausreichende Förderung von Studierenden mit Beeinträchtigung möglich ist. In diesen Fällen kannst du beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung einen begründeten Antrag auf Studienunterstützung einreichen. Je besser du diesen begründest, desto wahrscheinlicher, dass deinem Antrag zugestimmt wird. Einen rechtlichen Anspruch auf die Studienunterstützung gibt es aber nicht – hier gilt eine Fall-zu-Fall-Entscheidung. Auch hier ist die Studienbeihilfebehörde dein erster Ansprechpartner.

Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerschaft

Seit 2009 verwaltet die Österreichische Hochschülerschaft einen Sozialfonds, der speziell für Studierende mit Beeinträchtigung vorgesehen ist. Zudem können auch aus dem bisherigen Sozialfonds einmalige Ausgaben für medizinische Behandlungen oder andere Notsituationen beglichen werden.

Unterstützung durch das Bundessozialamt

Unter bestimmten Bedingungen kann das Bundessozialamt eine Ausbildungsbeihilfe von maximal 678 Euro gewähren. Ein weiterer wichtiger Punkt der Förderungen für ein Studium mit Behinderung ist die Übernahme von Ausgaben für technische Hilfsmittel, die man für ein erfolgreiches Studium benötigt.

Erhöhte Familienbeihilfe

Bei der erhöhten Familienbeihilfe gilt bei Studierenden mit Behinderung eine Altersgrenze von 25 Jahren. Um eine erhöhte Familienbeihilfe zu bekommen, muss eine erhebliche Behinderung vorliegen. Sie wird nur gewährt, wenn die Anspruchsvoraussetzung für die allgemeine Familienbeihilfe vorliegt. Als erheblich behindert gilt man, wenn das Leiden oder die Beeinträchtigung nicht nur vorübergehend vorliegt, sondern wenn die Beeinträchtigung mindestens drei Jahre bestehen bleibt und man durch die Behinderung (im körperlichen, geistigen, psychischen Bereich oder bei den Sinneswahrnehmungen) mindestens zu 50 % als behindert gilt.

Die allgemeine Familienbeihilfe erhöht sich bei der erhöhten Familienbeihilfe um rund 155,90 Euro monatlich. Dafür wird ein eventuell gewährtes Pflegegeld gekürzt. Nähere Informationen erhältst du bei deinem zuständigen Finanzamt oder auf der Seite des Bundesministeriums für Familie und Jugend.

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Fragen zur Studienfinanzierung? Hier findest wertvolle Tipps und Infos, dir dir helfen dich während deines Studiums zu finanzieren!

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Beurlaubung bei temporärer Behinderung / Erkrankung

Wenn du zum Beispiel durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung für einen bestimmten Zeitraum nicht in der Lage bist, am Studium teilzunehmen, dann kannst du einen Antrag auf Beurlaubung vom Studium stellen. Dieser Antrag wird normalerweise akzeptiert und du kannst somit dein Studium pausieren, ohne dass die Zulassung erlischt.

Spezielle Regelungen und Tipps für Prüfungen

Für Studierende mit Einschränkungen der Sehkraft oder jene, die eine Einschränkung in ihrer Beweglichkeit haben, ist es wichtig, dass Skripte eingescannt oder anderswie digital verfügbar gemacht werden, da sie zu Lernzwecken darauf angewiesen sind.

Noch vor einigen Jahren war dies urheberrechtlich ein Graubereich, der jetzt jedoch durch das Urheberrechtsgesetz geregelt ist. So ist es erlaubt, für den eigenen Gebrauch Vervielfältigungsstücke zu erstellen. Auch für die Forschung sind Vervielfältigungen zulässig, wenn sie nicht der kommerziellen Nutzung dienen.

Des Weiteren ist auch die Umarbeitung und Aufarbeitung von Werken in eine für beeinträchtige Personen geeignete Form zulässig, wenn diese nicht kommerziell ist.

Zusammengefasst ist also das Kopieren, Scannen oder Abschreiben zulässig, wenn es keinem kommerziellen Zweck dient und nicht öffentlich zugänglich gemacht wird.

Tipp: Vorlesungen aufnehmen

Viele Studierende mit einer Beeinträchtigung nehmen zudem Vorlesungen auf, um sie dann daheim abzutippen oder sich noch mal anzuhören. Speziell für Studenten, die nicht in der Lage sind, so schnell mitzuschreiben, ist das ein wichtiger Punkt. Ton- und Bildaufnahmen sind aber ohne weiteres nicht erlaubt, da auch der Vortrag urheberrechtlich geschützt ist.

Abweichende Prüfungsverfahren

Im § 59 des Universitätsgesetzes ist auch das Recht auf spezielle Prüfungsmodalitäten festgeschrieben. Wenn der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die das Ablegen der Prüfung in der üblichen Form nicht ermöglicht, so ist es zulässig eine abweichende Form festzulegen, wenn diese die Anforderung der Prüfung nicht beeinträchtigt.

Passende Ansprechpartner für Studierende mit Beeinträchtigung

Studieren mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kann besonders herausfordernd sein. Die Studierenden haben oft während des Studiums mit vielen Problemen zu kämpfen, die das Studium teilweise stark erschweren oder sogar unmöglich machen.

Die Arbeitsgemeinschaft Uniability versucht dieser Ungleichheit bei der Chancenausnutzung entgegen zu wirken.

Was ist Uniability?

Uniability ist eine Arbeitsgemeinschaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an den österreichischen Universitäten, Fachhochschule und Pädagogischen Hochschulen.

Gebildet wird Uniability aus einer Arbeitsgemeinschaft von Behindertenbeauftragten sowie Betroffenen und anderen Personen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die Studienbedingungen an den österreichischen Hochschulen zu verbessern und sich um die Interessen der betroffenen Personen zu kümmern.

Die Arbeit von Uniability umfasst mehrere Tätigkeitsfelder: 

  • Allgemeine Informationen zum gewünschten Studium sowie zum jeweiligen Studienumfeld
  • Beratung von Hochschulen zur baulichen Gestaltung sowie der benötigten technischen Ausstattung
  • Interessensvertretung für behinderte Studierende
  • Ermöglichen eines Erfahrungsaustausches zwischen Studierenden und Hochschulen
  • Begleitung durch das Studium
  • Öffentlichkeitsarbeit für das Thema schaffen

Kontaktpersonen stehen an allen österreichischen Hochschulen zur Verfügung. An sie kann man sich mit Fragen, Wünschen sowie Problemen im Zusammenhang mit dem Studium wenden.

Weitere Anlaufstellen

Neben Uniability gibt noch weitere Stellen, bei denen du dich zum Thema studieren mit Beeinträchtigung informieren kannst.

Dazu zählt HELP.gv.at oder die Broschüre „Stichwort? Studieren mit Behinderung“ des Bildungsministeriums.

Aber auch das Referat für Barrierefreiheit der Österreichischen Hochschülerschaft berät Studierende gerne zu diesem Thema.

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