Überblick über die Weiterbildung
Studienverlauf
Der Lehrgang vermittelt aktuellstes Wissen aus den Bereichen Technik, Recht und Wirtschaft. Entsprechende Praxis vorausgesetzt, werden die Studierende weiters im Sinne der Gewerbeordnung und der Immobilien-Treuhänderverordnung befähigt, einen Immobilientreuhandberuf eigenverantwortlich auszuüben.
Berufsfelder
Die drei unter dem Sammelbegriff „Immobilientreuhandwesen“ zusammengefassten Gewerbe ImmobilienmaklerIn, ImmobilienverwalterIn und BauträgerIn sind reglementierte Gewerbe, deren Ausübung an einen Befähigungsnachweis gebunden ist, und die erst dann ausgeübt werden dürfen, wenn die zuständige Behörde eine Bewilligung ausgestellt hat.
Folgende weitere Berufsbilder stehen den AbsolventInnen offen:
- gemeinnützige Bauvereinigungen
- Banken & Versicherungen
- Öffentliche Hand
- sowie alle beratende Berufe mit Immobilienschwerpunkt
Lehrgangsziele
Die AbsolventInnen des Universitätslehrganges sollen befähigt sein, die mit Liegenschaften verbundenen Fragestellungen aus den Bereichen Technik, Recht und Wirtschaft selbstständig in Beratung und Management zu lösen und – nach entsprechender Praxis – einen Immobilientreuhandberuf eigenverantwortlich auszuüben.
Zielgruppe
In der Immobilienbranche tätige Personen oder Studierende, die bereits erste Berufserfahrung in dieser Branche gesammelt haben, aber auch Personen mit bereits erworbener Gewerbeberechtigung für das Immobilientreuhandwesen, die ihr Wissen vertiefen möchten. Ebenso ist der Lehrgang für BrancheneinsteigerInnen geeignet, die Interesse an Immobilien haben.
Dauer des Lehrgangs
4 Semester, berufsbegleitend.
Zeitstruktur
Die Präsenzlehrveranstaltungen finden in etwa 14-tägigem Rhythmus jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag nachmittags (16.30 bis 20.40 Uhr) statt, vereinzelt auch am Freitag nachmittags und Samstag ganztägig (9.00 bis 18.45 Uhr).
Befähigungsnachweis
Mit dem positiven Abschluss des Lehrganges ist der Befähigungsnachweis zur Ausübung des Immobilien-Treuhandgewerbes verbunden, das nach Absolvierung der entsprechenden facheinschlägigen Praxis ausgeübt werden kann.
Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren
Zugangsvoraussetzungen
Allgemeine Universitätsreife für eine inländische Universität oder Fachhochschule oder eine gleichwertige Qualifikation.
Lehrgangsbeitrag
EUR 15.900 (MwSt.-frei). Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten sind im Lehrgangsbeitrag nicht enthalten
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