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Österreichische Hochschüler_innenschaft

Studierende in Österreich sind automatisch über den Studienbeitrag bei der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) mitversichert. Was die ÖH ist und welche Leistungen du für deinen Beitrag erhältst, erfährst du in diesem Artikel.

Was du zur ÖH wissen solltest

Die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) ist die gesetzliche Vertretung aller Studierenden (egal ob Universität, Privatuniversität, PrivathochschuleFachhochschule oder Pädagogische Hochschule) in Österreich. Sie vertritt die Interessen der Studierenden unter anderem gegenüber verschiedenen Parteien und Ministerien (zum Beispiel gegenüber dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung) sowie staatlichen Verbänden und natürlich auch der Öffentlichkeit. Sie  berät und unterstützt Studierende bei fachlichen Fragen zum Studium sowie bei Problemen mit dem Studium (oder Lehrenden).

Wie trete ich der ÖH bei? Was muss ich zahlen?

Ähnlich wie beim österreichischen Kammersystem besteht in der ÖH eine Pflichtmitgliedschaft, für die pro Semester 21,20 Euro anfallen. Diesen Betrag bezahlst du gemeinsam mit dem Studienbeitrag deiner Hochschule jeweils vor Semesterbeginn. In dieser Summe ist auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung (70 Cent vom Beitrag) enthalten. Sie greift, falls du zum Beispiel an der Hochschule oder auf dem Weg dorthin einen Unfall hast. 13 Prozent deines Beitrags erhält die Bundesvertretung der ÖH, 87 Prozent geht an die ÖH-Vertretung deiner Hochschule.

Welche Hilfe kriege ich bei der ÖH?

Neben der erwähnten Unfall- und Haftpflichtversicherung bietet die Österreichische Hochschüler_innenschaft viele weitere Services für Studierende. Auf der Website der ÖH findest du ausführliche Tipps und Infos rund um alle Themen, die dich im Studium betreffen, vom Studieren mit Kind bis zum Steuerleitfaden. Außerdem bietet die ÖH persönliche Beratungen an und unterstützt Studierende in Not mit eigenen Sozialfonds. Um aus den verschiedenen Fonds Hilfeleistungen zu erhalten, musst du allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Wie ist die ÖH organisiert?

Die ÖH ist eine österreichweit tätige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auch die Vertretungseinrichtungen an den Universitäten bilden jeweils eine eigene Körperschaft. Sie agieren autonom und sind nicht an Weisungen der österreichweiten ÖH gebunden. Die Vertretungen an den Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sind direkt an die österreichweite ÖH gebunden.

Organisiert ist die ÖH zum einen durch die Bundesvertretung, die die Interessen aller Studierenden in Österreich vertreten soll. Zu diesem Zweck berät sie die Studierenden mit Hilfe verschiedener Referate (quasi Unter-Abteilungen) und gibt Hilfestellung durch Broschüren, die sämtliche studienrelevanten Themen abdecken.

In zweiter Ebene gibt es die ÖH an sämtlichen Universitäten als eigene Körperschaft. Hier ist sie auch gegliedert nach:

  • Universitätsvertretung
  • Studienvertretung.

Die Universitätsvertretung vertritt die Interessen für alle Studierenden der Universität. Dazu führt sie unter anderem auch Beratungen durch. Gewählt wird sie durch Listenwahlrecht. Sie entscheidet über die Einrichtung einer Fakultätsvertretung.

Die Studienvertretungen werden direkt (von den Studierenden) gewählt. Sie vertreten und beraten die Studierenden der einzelnen Studienrichtungen. Sie sind die erste Anlaufstelle bei Problemen mit dem Studium.

Voraussetzungen für die Unterstützung durch den Sozialfonds der ÖH

Die Österreichische Hochschüler_innenschaft hat für Studierende, die beispielsweise in finanzielle Nöte geraten, eigene Sozialfonds eingerichtet. Diese decken quasi jeden Bereich des studentischen Lebens ab. Es besteht die Möglichkeit, alle zwölf Monate eine einmalige Unterstützung zu erhalten. Um aus einem dieser Fonds eine Unterstützung zu erhalten, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die Vergabe und die Höhe der Förderung richtet sich immer nach der Maßgabe der Richtlinien sowie der in den Fonds der ÖH vorhandenen Mittel.

Kinderbetreuungsfonds

Dieser Fond ist für studierende Eltern gedacht, die ein Kind pflegen oder erziehen. Für ein Ansuchen benötigt man unter anderem die Geburtskunde des Kindes, eine Bestätigung der Kinderbetreuungseinrichtung und eine Bestätigung über die tatsächlichen Kinderbetreuungskosten. Die Höhe der Unterstützung hängt von der sozialen Bedürftigkeit ab und kann bis zu 1.400 Euro im Jahr betragen.

Kinderfonds

Eine Unterstützung aus diesem Fonds ist für all jene Studierende mit Kind gedacht, die unterwartet einmalige Kosten für die eigenen Kinder decken müssen. Dazu zählen beispielsweise Therapiekosten, Arztkosten, die Anschaffung von Möbeln usw. Kinderbetreuungskosten zählten nicht dazu. Eine Unterstützung aus diesem Fonds kann für ein jedes Kind von sozial bedürftigen Studierenden nur einmal bewilligt werden. Die Unterstützung beträgt maximal 1.400 Euro im Studienjahr. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der finanziellen Mehrbelastung, dem vorhandenen Budget und der sozialen Bedürftigkeit.

Mediation

Eine Zuwendung aus diesem Fonds ist für jene Studierende gedacht, die einen gesetzlichen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch ihre Eltern haben, diese jedoch eine finanzielle Unterstützung ablehnen oder nicht im angemessenen Ausmaß leisten. In solchen Fällen kann eine Mediation zwischen Eltern und Kindern helfen. Sozial bedürftige Studierende können mit der Kostenübernahme der ersten drei Mediationsstunden aus diesem Fonds unterstützt werden. Maximal werden 500 Euro erstattet.

Psychotherapie

Sozial bedürftige Studierende, die eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen, können Unterstützung durch den Sozialfonds erhalten. Voraussetzung für die Gewährung durch die ÖH ist, dass die psychische Beeinträchtigung so stark ist, dass das Studium entweder zeitweise nicht fortgeführt oder nur unter Beeinträchtigungen fortgeführt werden kann. Dies muss durch einen Arzt, eine Ärztin, einen Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin bestätigt werden. Zudem muss die Krankenkasse die Behandlung anerkennen und einen Teil der Kosten übernehmen. Bis zu 1.500 Euro können für die in Anspruch genommene Therapie erstattet werden.

Sozialfonds

Dieser Fonds ist für die Unterstützung von sozialen Härtefällen gedacht. Ein solcher Härtefall liegt vor, wenn der Studierende unverschuldet in eine soziale Notlage gerät. In einem solchen Fall kann man bis zu 1.400 Euro im Studienjahr von der ÖH erhalten.

Unterstützung von Studierenden mit Behinderung

Sozial bedürftige Studierende mit Behinderung können aus diesem Fonds eine Unterstützung beantragen, wenn der Behinderungsgrad mindestens 50 Prozent beträgt. Die Unterstützung wird auf die individuellen Bedürfnisse des/der Studierenden abgestimmt und kann sowohl in materieller als auch ideeller Unterstützung bestehen. Entstandene Mehrkosten werden mit bis zu 4.500 Euro im Studienjahr gedeckt. Vor der Gewährung einer Unterstützung aus diesem Fonds müssen sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten anderer Einrichtungen, wie zum Beispiel dem Bundessozialamt, ausgeschöpft sein. Unterstützungen aus anderen Einrichtungen werden auf die Unterstützung durch den Sozialfond angerechnet.

Wohnfonds

Du kannst eine Unterstützung aus dem Wohnfonds erhalten, wenn du seit mindestens drei Monaten eine Wohnung mietest und die Wohnungsgröße sowie die Miete einem studentischen Wohnverhältnis entsprechen. Der Richtwert liegt bei ungefähr 20 m² pro Person ohne weitere Nebenräume. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der sozialen Bedürftigkeit. Die maximale Unterstützung im Jahr beträgt 1.000 Euro; für Studierende mit Behinderung oder Studierende mit Kind maximal 1.200 Euro pro Jahr. Für Studierende mit Kind liegt der Maximalbetrag bei 1.400 Euro pro Jahr.

Informationen zu den Richtlinien sowie Kontaktmöglichkeiten findest du auf der Website der Österreichischen Hochschüler_innenschaft.

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