Studienfinanzierung durch das Selbsterhalterstipendium

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Studenten müssen sparenNeben dem allgemeinen Stipendium bei sozialer Bedürftigkeit gibt es in Österreich auch die Möglichkeit, ein so genanntes Selbsterhalterstipendium zu beziehen. Allerdings ist diese Form der Studienunterstützung nur für diejenigen interessant, die vor der Aufnahme des Studiums bereits gearbeitet haben.

Für wen kommt das Selbsterhalterstipendium in Frage?

Ein Anrecht auf die finanzielle Unterstützung haben nur angehende Studierende, die sich vor Studienbeginn mindestens vier Jahre „selbst erhalten“ haben. Das bedeutet, dass man schon für mindestens vier Jahre gearbeitet hat und dabei auf ein Brutto-Einkommen von 7.272 Euro (minus Sozialversicherung) gekommen ist. Zudem darf man zum Zeitpunkt des Studienbeginns maximal 29 Jahre alt sein, wenn man genau 4 Jahre gearbeitet hat. Hat man fünf Jahre gearbeitet, erhöht sich die Altersgrenze um ein Jahr bis zu maximal 9 Jahren Arbeit und einem Alter von 34 Jahren. Auch ein eventueller Präsenz- oder Zivildienst gilt übrigens als Selbsterhaltungszeit.

Was gibt es zu beachten?

Das Selbsterhalterstipendium hat den Vorteil, dass die finanzielle Situation deiner Eltern keinen Einfluss auf die Höhe des Stipendiums hat. Deine Eltern können also Millionäre sein – wenn du schon für mindestens vier Jahre gearbeitet und dabei mind. 7.272 Euro verdient hast, kannst du das Stipendium in Anspruch nehmen.

Um einen durchgehenden Anspruch zu haben, musst du über die Semester hinweg einen entsprechenden Studienerfolg nachweisen. Und genauso wie bei der Studienbeihilfe musst du auch hier die Bestimmungen über den Studienwechsel beachten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die höchstmögliche Studienbeihilfe für Selbsterhalter beträgt derzeit 679 Euro monatlich, also 8.148 Euro jährlich. Wenn du mit Kind studierst, erhöht sich dieser Betrag um 67 Euro pro Monat.

Die finanzielle Unterstützung kann übrigens auch verringert werden. Das geschieht durch:

  • zumutbare Eigenleistung aus eigenen Einkünften
  • zumutbare Unterhaltsleistungen des (geschiedenen) Ehegatten
  • falls das 26. Lebensjahr noch nicht überschritten wurde, durch die Familienbeihilfe inkl. Kinderabsetzbetrag. Derzeit sind das 2.443,20 Euro / Jahr

Weitere Informationen

Ausführliche Infos gibt es auf der Seite der Studienbeihilfebörde unter www.stipendium.at.