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Der Mietvertrag – Was du als Student wissen musst

Endlich ist es soweit: Du hast die passende Wohnung gefunden und musst nur noch den Mietvertrag unterschreiben. Wie erläutern dir hier verschiedene Arten von Mietverträgen, die für dich als (angehender) Student wichtig sind.

Im Allgemeinen ist ein Mietvertrag eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen Vermieter (entweder Eigentümer oder Hauptmieter der Wohnung) und Mieter. Durch den Mietvertrag bekommst du das Recht, in einer Wohnung oder einem Zimmer zu wohnen und/oder zu arbeiten. Als Gegenleistung zahlst du hierfür einen festgelegten Preis. Ein Mietvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.

Mietvertrag für eine Einzelperson

Je nach Wohnungsform gibt es unterschiedliche Formen des Mietvertrags. Unterschieden wird zwischen Hauptmiete und Untermiete.

Hauptmiete

Liegt vor, wenn ein Mietvertrag zwischen dem Wohnungssuchenden und dem Eigentümer/Pächter des Mietobjektes geschlossen wurde.

Untermiete

Liegt vor, wenn der Mietvertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Wohnungssuchenden geschlossen wurde. Untermietverträge sind gesetzlich nicht so detailliert geregelt wie Hauptmietverträge und regeln nur bestimmte Punkte, wie die Auflösung des Mietverhältnisses und den höchstzulässigen Mietzins.

Mietvertag in Wohngemeinschaften

In einer Wohngemeinschaft gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, einen Mietvertrag für eine Wohnung abzuschließen.

Hauptmietvertrag

Variante 1: Eine Person unterzeichnet den Mietvertrag und gibt die anderen Zimmer mit Untermietvertrag an die zukünftigen Mitbewohner weiter. Der Vorteil ist, dass das Einziehen neuer Mitbewohner recht unkompliziert ist. Der Nachteil ist, dass möglicherweise alle ausziehen müssen, wenn der Hauptmieter auszieht und der Hauptmietvertrag nicht an eine andere Person in der Wohnung übertragen werden kann.

Variante 2: Alle unterschreiben den Mietvertrag. Dann gibt es auch keine Probleme, wenn jemand aus der WG auszieht. In dem Fall sollte im Mietvertrag sichergestellt sein, dass die verbleibenden Bewohner die Rechte der ausziehenden Person übernehmen können. Probleme kann es hier geben, wenn alle ausziehen wollen und sich eine Person nicht mit der Kündigung der Wohnung einverstanden erklärt. Diese kann nur vorgenommen werden, wenn alle einverstanden sind.

Untermietvertrag

Der Wohnungseigentümer hat die Möglichkeit, getrennte Mietverträge für die Untervermietung von einzelnen Räumen zu geben. In dem Fall kann jedes WG-Mitglied relativ problemlos aus- aber auch einziehen.

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