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Das Universitätsgesetz (UG)

Im Jahr 2002 wurde in Österreich das Universitätsgesetz erlassen, mit dem die Ausrichtung der Universitäten neu geordnet wurde. Es handelt sich hierbei um ein österreichisches Bundesgesetz, das Universitäten zu vollrechtsfähigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts macht. Hier findest du alle wichtigen Informationen über das Universitätsgesetz, seine Inhalte und das Gesetz im genauen Wortlaut!

Entwicklung des Universitätsgesetzes

Aktuell werden die Universitäten mit dem Universitätsgesetz von 2002 gesetzlich geregelt. Der Langtitel des Gesetzes lautet Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien. Die offizielle Abkürzung für dieses Gesetz ist UG.

Durch dieses Gesetz wurden drei davor geltende gesetzliche Regelungen abgelöst: das Universitäts-Organisationsgesetz 1993, das Universitäts-Studiengesetz (verordnet 1997) sowie das Kunstuniversitäts-Organisationsgesetz. Durch dieses Bundesgesetz wurde das gesamte österreichische Hochschulwesen grundsätzlich neu geordnet.

In Kraft getreten ist das Gesetz mit dem 1. Oktober 2002, also mit dem Beginn des Studienjahres 2002/2003. Einzelne studienrechtliche Teile sind aber erst am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Seit der Verlautbarung des Gesetzes hat es in den letzten Jahren jedoch auch schon einzelne Änderungen gegeben.

Die wichtigsten Änderungen

Eine der wichtigsten Änderungen durch das Gesetz war die Neuordnung der Universitätslandschaft. Die Universität Graz, Universität Innsbruck sowie die Universität Wien hatten zuvor Medizinische Fakultäten. Mit dem UG wurden diese zu eigenständigen Universitäten. Seit 01. Oktober 2002 bestehen deshalb die Medizinische Universität Graz, die Medizinische Universität Innsbruck sowie die Medizinische Universität Wien.

Außerdem wurde durch das UG eine gewisse Autonomie der Universitäten geschaffen. Nachdem die Universitäten aber immer noch durch den Bund finanziert werden, besteht natürlich auch noch weiterhin ein Abhängigkeitsverhältnis.

Das Gesetz im Wortlaut

Insgesamt ist das Universitätsgesetz (UG) in 7 Abschnitte mit insgesamt 144 Paragraphen gegliedert. Wer das Gesetz in seinem Wortlaut nachlesen möchte, findet es hier.

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