Der Fachhochschulrat (FHR)
Mit der Einführung von Fachhochschulen in Österreich wurde ein Gremium geschaffen, das über die Akkreditierung von Fachhochschulen und Fachhochschulstudiengängen entscheidet sowie diese in einem festgelegten Intervall wieder evaluiert. Der Fachhochschulrat (FHR) übernahm seit der Einführung der Fachhochschulen (im Jahr 1993) diese Aufgabe. Durch den FHR sollte die externe Qualitätssicherung im österreichischen Fachhochschulsektor gewährleistet werden. Gesetzliche Grundlage für den FHR war das Fachhochschul-Studiengesetz.
Wichtig: Der Fachhochschulrat wurde Ende August 2012 aufgelöst. Seither übernimmt die neue Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ) seine Aufgaben. Sie ist jetzt für die Qualitätssicherung der Hochschulsektoren (Privatuniversitäten, staatliche Universitäten und Fachhochschulen) verantwortlich.
Zusammensetzung des Fachhochschulrats
Zusammengesetzt war der FHR aus 16 Mitgliedern. Der Anspruch von Fachhochschulen Theorie und Praxis zu vereinigen, zeigte sich auch bei der Zusammensetzung der Mitglieder. Acht Mitglieder sollten eine wissenschaftliche Befähigung nachweisen. Dies geschieht mit einer Habilitation. Die anderen acht Mitglieder mussten eine langjährige Tätigkeit in für FH-Studiengänge relevanten Berufsfeldern nachweisen.
Die Funktionsperiode eines Fachhochschulrates betrug drei Jahre. Eine unmittelbare zweite Bestellung war zulässig. Ernannt wurden sie vom Wissenschaftsministerium. Vier der 16 Mitglieder sollten aus den Vorschlägen des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen heraus ernannt werden. Die Mitglieder waren nicht weisungsgebunden.
Aufgaben des FHR
Die Aufgaben des Fachhochschulrat waren:
- Akkreditierung und Evaluierung von Fachhochschulstudiengängen sowie Fachhochschul-Institutionen
- Verleihung von akademischen Graden die für die jeweiligen FH-Studiengänge vorgesehen sind
- Nostrifizierung von ausländischen akademischen Graden
- Ausbildungsstandard der Studiengänge sichern
- Qualitätssicherung und Förderung von Lehre, Lernen und neuen Innovationen durch dafür geeignete Maßnahmen
- Beratungen des jeweils zuständigen Bundesministers für Wissenschaft und Forschung; zum Beispiel über die Einrichtung neuer Fachhochschulstandorte
- Jährliche Berichterstattung über die Tätigkeiten des Fachhochschulrates im abgelaufenen Kalenderjahr
Alle Informationen über die Akkreditierungen von (Fach)Hochschulen in Österreich findet man nun über die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria.