Seit Sommersemester 2013 werden in Österreich wieder Studiengebühren erhoben. Diese müssen aber nur bestimmte Personengruppen entrichten.
Ausgenommen von Studiengebühren sind:
- Österreichische Staatsbürger
- EU- und EWR-Bürger
- Konventionsflüchtlinge
Diese drei Gruppen sind von den Studiengebühren befreit, wenn sie die Regelstudienzeit plus zwei weitere Toleranzsemester nicht überschreiten. Diese Regelung ist unabhängig vom Alter des jeweiligen Studierenden.
Studiengebühren fallen demnach für alle ausländischen Studierenden an, die aus einem Drittsaat (nicht EU- oder EWR-Raum) mit einer Aufenthaltsberechtigung nach Österreich kommen. Für diese Studierenden gilt dann auch der doppelte Betrag von 726,72 Euro pro Semester. Auch Erlass- und Rückstattungsgründe gelten für Studierende aus Drittstaaten meist nicht.
Ja, die Studiengebühren können dir auch nach überschreiten der Studienzeit noch erlassen werden, wenn du eines der folgenden Kriterien erfüllst:
- Wenn du durch Krankheit nachweislich mehr als zwei Monate gehindert warst, dein Studium auszuüben
- Wenn du durch eine Schwangerschaft nachweislich mehr als zwei Monate gehindert warst, dein Studium auszuüben
- Betreuung eines eigenen Kindes bis zum siebten Geburtstag oder bis zum erst danach erfolgenden Schuleintritt
- Bezug einer Studienbeihilfe oder eines Selbsterhalterstipendiums im aktuellen oder im vorangegangenen Semester
- Berufstätigkeit, wenn das aus Erwerbstätigkeit stammende Jahreseinkommen des letzten Jahres mindestens das 14-fache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze betragen hat. Für einen Erlass im Sommer- und/oder Wintersemester 2017 sind für 2016 mindestens 5.820,08 Euro zu belegen. Für einen Erlass im Sommersemester 2018 werden für 2017 mindestens 5.959,80 Euro nachzuweisen sein. Ab dem Wintersemester 2018 gilt diese Regelung nicht mehr, da sie vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde. Als gültiger Nachweis gelten ausschließlich der Einkommensteuerbescheid oder ein Auszug aus dem Steuerakt. Um einen Einkommensteuerbescheid zu bekommen muss eine Einkommensteuerklärung bzw. eine Arbeitnehmer_innenveranlagung beim zuständigen Finanzamt eingebracht werden – selbst dann, wenn aufgrund der Höhe des Einkommens keine Einkommensteuer abzuführen ist. Ist auf dem Einkommensteuerbescheid die Höhe des Einkommens aus Erwerbstätigkeit nicht ersichtlich, ist darüber zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung abzugeben.
- Ausübung einer ÖH-Funktion
- Wenn bei dir eine Behinderung von mindestens 50 Prozent festgestellt wurde
- Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes verlängern die studienbeitragsfreie Zeit, sofern mehr als zwei Monate des betreffenden Semesters Zeit dafür verwendet werden
- dieselbe Regelung gilt auch für Auslandssemester im betreffenden Zeitraum
Wichtig ist auch, dass du die aufgezählten Gründe mit entsprechenden Belegen nachweisen kannst, zum Beispiel mit einem ärztlichen Attest, der Geburtsurkunde deines Kindes, einem Einkommenssteuerbescheid oder einem Behindertenpass.
Der Antrag auf Erlass der Studiengebühren muss bei der jeweiligen Hochschule eingereicht werden. Hier ist es wichtig, dass du die Fristen für das jeweilige Semester beachtest, ansonsten kannst du deinen Antrag nicht mehr einreichen!
Kannst du einen der genannten Gründe für eine Studienverlängerung nicht vorweisen, musst du nach dem zweiten Toleranzsemester 363,36 Euro für jedes weitere Semester zahlen.
An Pädagogischen Hochschulen hingegen wird dir der Betrag der Studiengebühr erlassen.
Bei Mehrfachstudien darf in keiner der Studienrichtungen die gebührenfreie Zeit überschritten sein. Bei Lehramtsstudien mit ungleicher Semesterzahl der beiden Unterrichtsfächer ist das Fach mit der bereits länger bestehenden Studiendauer für die Semesterzählung maßgeblich. Die Studiengebühr ist aber nur für ein Studium zu bezahlen.
Auch sollte die Entrichtung der Studiengebühr rechtzeitig erfolgen, da du sonst exmatrikuliert werden kannst.
Weitere Informationen zur Regelung von Studiengebühren findest du auf der Seite der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH).
An Fachhochschulen ist eine Studiengebühr von bis zu 363,36 Euro pro Semester zu bezahlen. Dieser Betrag wird unabhängig von Staatsbürgerschaft und Studiendauer erhoben und betrifft somit die Mehrheit aller Studierenden an Fachhochschulen. Die Fachhochschulen Johanneum, Vorarlberg, Burgenland und das Verteidigungsministerium verzichten allerdings auf den Einzug von Studiengebühren.
Auch kann bei mehreren Studien an einer Fachhochschule und einer Universität der Betrag der Studiengebühren mehrfach zu entrichten sein.
Wie du siehst, ist das bisherige Modell von Studiengebühren sehr komplex und mit vielen Ausnahmeregelungen versehen. Das neue Regierungsbündnis um Sebastian Kurz hat sich zum Ziel gesetzt, den Studiengebühren ihre Komplexität zu nehmen und verfolgt ein weiteres Ziel mit ihrer Neuregelung der Studiengebühren.
Ab Wintersemester 2018/19 sollen wieder flächendeckend Studiengebühren erhoben werden. Von dieser Neuregelung sind insbesondere berufstätige Langzeitstudenten betroffen – immerhin eine Gruppe zwischen 25.000 und 30.000 Studierenden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass bisher noch kein rechtsgültiges Gesetz zur Neuregelung von Studiengebühren in Österreich verabschiedet worden ist. Bisher befindet sich so ein Vorhaben lediglich in der Planungsphase, das aller Wahrscheinlichkeit nach auch durchgesetzt wird. Wir haben für dich nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und stellen dir die Pläne der neuen Regierung zur Neuregelung von Studiengebühren hier vor.

Das Konzept der geplanten Studiengebühren hat es so noch nie gegeben und ist daher auch nicht mit anderen Modellen vergleichbar.
Nach aktuellem Stand sind die Studiengebühren erst ab dem dritten Semester fällig und sollen den Studierenden eine Orientierungsphase ermöglichen, erst nach dieser Zeit sollen Studiengebühren erhoben werden.
Auch verfolgt die Regierung mit ihrer Neuregelung ein ganz anderes Konzept, als das vorher der Fall war. Mit den neuen Studiengebühren sollen nicht primär die Hochschulen finanziell unterstützt werden, sondern dem Fachkräftemangel, der insbesondere bei Medizinern herrscht, entgegengewirkt werden. So sollen Medizinabsolventen vor allem aus Deutschland gewonnen werden, indem man sie mit späteren Steuerboni ködert.
Mehrere Quellen sprechen übereinstimmend von einem Betrag von etwa 500 Euro pro Semester.
Die Pläne der ÖVP und FPÖ kurz zusammengefasst:
- Studiengebühren werden erst nach einer Orientierungsphase ab dem dritten Semester erhoben
- Die geplante Höhe soll ca. 500 Euro pro Semester betragen
- Studiengebühren sollen mit einem Steuerbonus für Berufsanfänger verrechnet werden
- Mit der Neuregelung der Studiengebühren sollen vor allem dringend gesuchte Fachkräfte in Österreich gehalten werden
Insbesondere die ÖH zählt zu den größten Kritikern dieser Neuregelung, ebenso wie Parteien in der Opposition. Sie befürchten, dass die flächendeckende Einführung von Studiengebühren zu einer sozialen Schieflage führen könnte. Denn gerade Kindern aus einkommensschwächeren Familien werde so der Weg, ein Studium in Österreich zu absolvieren, erschwert.