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Studiengebühren in Österreich – Die aktuelle Situation und Infos zur Befreiung von Studiengebühren

Wann musst du Studiengebühren zahlen? Wir zeigen dir die aktuelle Situation und erklären, in welchen Fällen Studierende von den Studiengebühren befreit sind.

Im Jahr 2013 wurden in Österreich erneut einheitliche Studiengebührenregelung eingeführt, nachdem sie im Jahr 2011 aufgehoben worden waren. Die Studiengebühren betragen derzeit bei 363,36 Euro pro Semester*. Die Regelung für Studiengebühren gilt für alle öffentlichen Universitäten. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen, durch die sich Studierende von den Studiengebühren befreien lassen können.
Fachhochschulen können außerdem autonom entscheiden, ob sie Studiengebühren erheben oder nicht, dazu mehr im letzten Abschnitt unseres Artikels. Neben etwaigen Studiengebühren können Fachhochschulen ebenfalls Sachmittelbeiträge (Zusatzgebühren für Lernmaterialien) erheben.

Gut zu wissen: Studiengebühren sind nicht dasselbe wie der ÖH-Beitrag! Der ÖH-Beitrag wird unabhängig von den Studiengebühren von allen Studierenden an die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) (die gesetzliche Vertretung in Österreich Studierender) entrichtet. Der ÖH-Beitrag liegt bei 21,20 Euro* pro Semester. In den Gebühren ist die studentische Unfallversicherung in Höhe von 70 Cent enthalten.

*Stand:11/2022

Alles, was du zu Studiengebühren in Österreich wissen musst

Studiengebühren: Die aktuelle Situation

Seit Sommersemester 2013 zahlen Studierende an öffentlichen österreichischen Hochschulen wieder Studiengebühren. Grundsätzlich sind alle Studierenden beitragspflichtig. Die Höhe der anfallenden Studiengebühren unterscheidet sich je nach Staatsangehörigkeit.

So zahlen …

  • EU-Staatsbürger den regulären Beitrag von 363,36 Euro pro Semester.
  • Drittstaatenangehörige den doppelten Beitrag von 726,72 Euro pro Semester.

Allerdings erfüllt der Großteil der Studierenden die Voraussetzungen für eine befristete Befreiung von den Studiengebühren, die gegebenenfalls sogar die gesamte Studienzeit umfasst.

Von den Studiengebühren befreit sind folgende Personengruppen:

  • Österreichische Staatsbürger
  • EU- und EWR-Bürger
  • Gleichgestellte (Schweizer Staatsbürger, Konventionsflüchtlinge, Ausländer mit einer Daueraufenthaltsberechtigung oder einem Anspruch auf Studienbeihilfe)

Die Befreiung gilt für die Regelstudienzeit des Studiums plus zwei Toleranzsemestern. Diese Regelung ist unabhängig vom Alter des jeweiligen Studierenden.

Weitere Informationen zum Erlass von Studiengebühren findest du auf der Website des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Wer muss Studiengebühren zahlen?

Studiengebühren fallen demnach für alle ausländischen Studierenden an, die aus einem Drittsaat (nicht EU-/nicht EWR-Raum) mit einer Aufenthaltsberechtigung nach Österreich kommen. Auch Erlass- und Rückerstattungsgründe gelten für Studierende aus Drittstaaten meist nicht.

Kann die Studiengebühr auch erlassen werden, obwohl ich die Studiendauer überschritten habe?

Ja, die Studiengebühren können dir auch nach dem Überschreiten der Studienzeit noch erlassen werden, wenn du mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllst:

  • Wenn du durch Krankheit nachweislich mehr als zwei Monate gehindert warst, dein Studium auszuüben.
  • Wenn du durch eine Schwangerschaft nachweislich mehr als zwei Monate gehindert warst, dein Studium auszuüben.
  • Betreuung eines eigenen Kindes bis zum siebten Geburtstag oder bis zum erst danach erfolgenden Schuleintritt
  • Bezug einer Studienbeihilfe oder eines Selbsterhalterstipendiums im aktuellen oder im vorangegangenen Semester
  • Ausübung einer ÖH-Funktion
  • Wenn bei dir eine Behinderung von mindestens 50 Prozent festgestellt wurde.
  • Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes verlängern die studienbeitragsfreie Zeit, sofern mehr als zwei Monate des betreffenden Semesters dafür verwendet wurden.
  • dieselbe Regelung gilt auch für Auslandssemester im betreffenden Zeitraum 

Wichtig ist auch, dass du die aufgezählten Gründe mit entsprechenden Belegen nachweisen kannst, zum Beispiel mit einem ärztlichen Attest, der Geburtsurkunde deines Kindes, einem Einkommenssteuerbescheid oder einem Behindertenpass.

Fristen beachten

Um von den Studiengebühren befreit zu werden, musst du einen Antrag bei deiner Hochschule stellen. Den Antrag musst du vor dem Ende der Nachfrist des betreffenden Semesters einreichen, damit dieser berücksichtigt werden kann.

Kannst du keinen der genannten Gründe für eine Studienzeitverlängerung nicht vorweisen, musst du nach dem zweiten Toleranzsemester 363,36 Euro für jedes weitere Semester zahlen.

Achtung

Bei Mehrfachstudien darf in keiner der Studienrichtungen die gebührenfreie Zeit überschritten sein. Bei Lehramtsstudien mit ungleicher Semesterzahl der beiden Unterrichtsfächer ist das Fach mit der bereits länger bestehenden Studiendauer für die Semesterzählung maßgeblich. Die Studiengebühr ist aber nur für ein Studium zu bezahlen.

Auch sollte die Entrichtung der Studiengebühr rechtzeitig erfolgen, da du sonst exmatrikuliert werden kannst.

Weitere Informationen zur Regelung von Studiengebühren findest du auf der Website der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH).

Studiengebühren an Fachhochschulen

An Fachhochschulen ist eine Studiengebühr von bis zu 363,36 Euro pro Semester zu bezahlen. Dieser Betrag wird unabhängig von Staatsbürgerschaft und Studiendauer erhoben und betrifft somit die Mehrheit aller Studierenden an Fachhochschulen. Die Fachhochschulen Joanneum, Vorarlberg, Burgenland und das Verteidigungsministerium verzichten allerdings auf den Einzug von Studiengebühren.

Auch kann bei mehreren Studien an einer Fachhochschule und einer Universität der Betrag der Studiengebühren mehrfach zu entrichten sein.

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