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Der Ausbildungsvertrag (Fachhochschule)

Du willst an einer Fachhochschule studieren? Dann musst du in diesem Fall vor Beginn des Studiums einen Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Aber keine Sorge: Niemand will dich über den Tisch ziehen. Alles, was du zum Ausbildungsvertrag wissen musst, findest du in diesem Artikel.

Im Gegensatz zum Studium an einer öffentlichen Universität müssen Studierende an einer Fachhochschule einen Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Konkret geschieht dies zwischen dem Erhalter des Studiengangs (also dem Träger der FH) sowie dem angehenden Studierenden. Ist der angehende Studierende noch minderjährig, muss ein Erziehungsberechtigter den Vertrag unterzeichnen.

Der Ausbildungsvertrag an Fachhochschulen

Prinzip des Erhalters & Rechtsgrundlage des Ausbildungsvertrags

Als „Erhalter“ werden die Trägereinrichtungen von FH-Studiengängen oder Fachhochschulen in Österreich bezeichnet. In der Regel sind die Erhalter als juristische Personen des privaten Rechts, und zwar als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, als Verein oder als gemeinnützige Privatstiftung organisiert und ersetzen den Staat als Träger der FH-Studiengänge.

Da durch die Aufnahme der Studierenden in einen Studiengang eine Rechtsbeziehung begründet wird, wird zwischen dem Erhalter des Studiengangs und den Auszubildenden ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Dieser Ausbildungsvertrag kann theoretisch frei verhandelt werden, allerdings gibt es zum Beispiel durch das Fachhochschul-Studiengesetz gewisse Grenzen.

Prinzipiell ist die Ausgestaltung dieses Vertrages den Fachhochschulen selbst überlassen, aber bestimmte Vertragspunkte müssen auf jeden Fall enthalten sein:

  • Vertragspartner (Studierender und Erhalter des Studiengangs)
  • Studiengangsbezeichnung
  • Gerichtsstand
  • Höhe des Studienbeitrages (wenn einer erhoben wird)
  • Dauer der Ausbildung/des Studiums
  • Folgen bei Vertragsverletzung
  • Ort und Datum des Vertragsabschlusses

Nicht enthalten sein dürfen beispielsweise:

  • Vereinbarungen über Strafzahlungen
  • Aufnahmegebühren (dürfen nicht eingehoben werden!)
  • Zugangsbeschränkungen, die dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen

Rechte und Pflichten für Fachhochschule und Studierende

In jedem FH-Ausbildungsvertrag wird geregelt, was die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien sind. Dieser Teil stellt mit Sicherheit den wichtigsten Teil der Vereinbarung dar. Rechte und Pflichten sind beispielsweise folgende:

Für den Erhalter

  • Garantie der Ausbildung und des ordnungsgemäßen Studienbetriebes
  • Garantie, dass die Voraussetzungen gegeben sind, um das Studium bestmöglich abzuschließen

Für den Studierenden

  • hat das Recht, das Studium bei gegründeten Fällen zu unterbrechen
  • wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, darf er ein Jahr wiederholen
  • er muss persönlich anwesend sein
  • er muss sich aktiv am Studium beteiligen
  • Abgaben und Prüfungstermine müssen eingehalten werden

Vertragsbeendigung

Wie jeder andere Vertrag kann auch der Ausbildungsvertrag beendet werden. Liegt beispielsweise ein mangelnder Studienerfolg vor, so kann der Ausbildungsvertrag aufgehoben werden. Der Studierende kann das Studium auch jederzeit abbrechen. Beidseitig kann der Vertrag jederzeit aufgelöst werden. Und natürlich ist der Vertrag beendet, wenn man das Studium erfolgreich abschließt.

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