Einen Studentenjob annehmen und einfach so drauf losarbeiten, um möglichst viel Geld zu verdienen, geht nur bis zu einem gewissen Grad. Natürlich kannst du viel arbeiten, aber wenn du zum Beispiel Beihilfen bekommst, gibt es bestimmte Einkommensgrenzen. Wenn du also während deines Studiums einem Studentenjob nachgehen möchtest, solltest du die folgenden drei Punkte beachten.
Wöchentliche Arbeitszeit
Alle Studenten, die einen Nebenjob haben, müssen darauf achten, dass sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Ansonsten wird ein höherer Krankenkassenbeitrag fällig. In der vorlesungsfreien Zeit gilt diese Begrenzung allerdings nicht und man darf mehr arbeiten. Ansonsten sind zehn Stunden Arbeitszeit pro Woche im Studentenjob das übliche Maß, das entspricht den 425,70 Euro, die ein geringfügig Angestellter verdienen darf.
Einkommensgrenzen
Ein sehr wichtiger Punkt, wenn du zum Beispiel Studienbeihilfe oder das Selbsterhalterstipendium beziehst, ist dein Verdienst. Wer über 10.000 Euro im Jahr verdient, der muss für den darüber liegenden Anteil die Beihilfe zurückzahlen. Man hat also eigentlich für umsonst gearbeitet, da man das Geld vom Staat erhalten hätte. Dass man mit einem Nebenjob wichtige Praxiserfahrungen sammelt, kann natürlich rechtfertigen, auch mal mehr zu verdienen.
Wenn man Anrecht auf Studienbeihilfe hat, die Eltern aber Familienbeihilfe beziehen, dann gilt die gleiche Zuverdienstgrenze von 10.000 Euro im Jahr. Ab einem Verdienst von 10.001 Euro muss die gesamte Familienbeihilfe des betreffenden Jahres zurückgezahlt werden.
Wer einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, ist eigentlich fast immer auf der sicheren Seite. Bis zu einem monatlichen Betrag von 425,70 Euro fallen keine Sozialversicherungsbeiträge für dich als Studierenden an, sodass du diese Summe ohne Abzüge überwiesen bekommst.
Steuerliche Absetzbarkeit nutzen
Viele Dinge, die du dir für ein Studium anschaffst, können genutzt werden, um das zu versteuernde Jahreseinkommen zu drücken. Zu den Kosten, die du von der Steuer absetzen kannst, zählen Ausgaben für Fachliteratur, Skripte, Büromaterial, Fahrtspesen und Studiengebühren. Du kannst auch einen Laptop oder Computer, den du dir für das Studium gekauft hast, absetzen. Näheres erläutert dir ein Steuerberater.
Für Studenten gibt es viele Möglichkeiten Geld zu verdienen. Ob sie einfach nur Geld zu verdienen wollen oder ob relevante Berufserfahrung für später gesammelt werden soll, bleibt jedem selbst überlassen. Neben den vielen Gründen für einen Nebenjob gibt es verschiedene Beschäftigungsverhältnisse, die teilweise mit der Art des Studentenjobs automatisch zusammenhängen.
Studentenjob: Geringfügige Beschäftigung
Von einer geringfügigen Beschäftigung wird gesprochen, wenn dein dir zustehendes Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 425,70 Euro pro Monat nicht übersteigt. Geringfügige Beschäftigungen werden meist als Teilzeittätigkeit in Kneipen, Geschäften, Supermärkten etc. oder mit einem freien Dienstvertrag ausgeübt. Die Arbeitszeit liegt bei etwa zehn Stunden pro Woche.
Arbeitest du in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, bist du nur unfallversichert. Solltest du nicht mehr über deine Eltern sozialversichert sein, musst du dich selbst versichern. Achte darauf, dass dich dein Arbeitgeber wirklich als geringfügig beschäftigt anmeldet, andernfalls fehlt dir der Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung.
Studentenjob: Studentische Hilfskraft/Tutor
Eine studentische Hilfskraft, auch Tutor oder kurz HiWi genannt, ist an der Hochschule, an der er studiert, angestellt. In ihrer Tätigkeit werden sie unterschiedlich eingesetzt und unterstützen beispielsweise Professoren, leiten Tutorien und fungieren als Ansprechpartner für andere Studenten.
Wer überlegt, sich für eine Stelle als studentische Hilfskraft bzw. als Tutor zu bewerben, sollte sich vorab fragen, ob es ihm generell Spaß macht, Dinge zu erklären, als Ansprechpartner für andere Studenten zu arbeiten und sich nicht zu schade ist, Botengänge und Kopierarbeiten für Professoren zu erledigen.
Freie Stellen werden von der Hochschule für die einzelnen Fakultäten ausgeschrieben und sind sehr begehrt. Die Stellen sind meist auf ein Jahr befristet.
Ferialjob
Ferialjobs sind bereits bei Schülern sehr beliebt und sind meist auf die Sommerferien zeitlich begrenzte Jobs. Hier geht es nicht darum, sich weiterzubilden und Berufserfahrung in einem angestrebten Arbeitsfeld zu erlangen, sondern hauptsächlich ums Geldverdienen.
Als Arbeitnehmer in einem Ferialjob bist du in den betrieblichen Ablauf integriert und als solcher an bestimmte Arbeitszeiten gebunden, arbeitspflichtig und weisungsgebunden. In der Regel ist der Ferialjob ein Vollzeit-Job, der zudem unfall-, kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert ist.
Studentenjob: Werkstudent
Werkstudenten werden gerne von Unternehmen angestellt und sind dort bis zu 20 Stunden pro Woche tätig. Häufig nutzen Studenten aus den höheren Semestern diese Tätigkeit. Denn im Vergleich zu einer geringfügigen Beschäftigung, hat die Arbeit im Unternehmen einen Bezug zum Studium. Es ist auch üblich, in Zusammenarbeit oder in Absprache mit dem Unternehmen, die Bachelor- oder Masterarbeit am Ende des Studiums dort zu schreiben.
Als Werkstudent gibt es auch einen gesonderten Vertrag, dessen Bedingungen du mit dem Unternehmen verhandeln kannst. Diese werden dann in einem Werkvertrag festgehalten.
Sonderfall: Ferialpraktikum/Pflichtpraktikum
Ein Ferialpraktikum ist ein Pflichtpraktikum und nicht zu verwechseln mit dem Ferialjob.
In einigen Ausbildungen und Studiengängen ist ein Ferialpraktikum vorgesehen, um Auszubildenden und Studenten einen Einblick ins Berufsleben und ihren zukünftigen Beruf zu geben. Als Ferialpraktikant ersetzt du keinen vollwertigen Arbeitnehmer, sondern sollst vielmehr durch diese angeleitet und in den Beruf und das Unternehmen eingeführt werden. Bei einem Ferialpraktikum steht der Ausbildungscharakter im Vordergrund und soll das theoretische Studium oder die Ausbildung in praktischer Hinsicht ergänzen und erweitern.
Ferialpraktika sind selten bezahlt und dienen somit eher zum Erlangen von Berufserfahrung als dem tatsächlichen bestreiten des Lebensunterhalts.
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