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Studienfinanzierung durch das Selbsterhalterstipendium

Das Selbsterhalterstipendium (bzw. Selbsterhalter/innen-Stipendium) ist eine Sonderform der Studienbeihilfe und vor allem für diejenigen interessant, die vor ihrem Studium schon eine Zeit lang gearbeitet haben. Hier erfährst du unter anderem, was es bei der Beantragung eines Selbsterhalterstipendiums zu beachten gibt und wie hoch die monatliche Förderung ausfällt.

Neben dem allgemeinen Stipendium bei sozialer Bedürftigkeit (Studienbeihilfe) gibt es in Österreich auch die Möglichkeit, ein so genanntes Selbsterhalterstipendium zu beziehen. Allerdings ist diese Form der Studienunterstützung nur für diejenigen interessant, die vor der Aufnahme des Studiums bereits gearbeitet haben.

Alle Infos zum Selbsterhalterstipendium

Für wen kommt das Selbsterhalterstipendium in Frage?

Ein Anrecht auf die finanzielle Unterstützung haben nur angehende Studierende,

  • die sich vor Studienbeginn mindestens vier Jahre vor dem ersten Beihilfebezug "selbst erhalten" haben.
  • die eigene Einkünfte von mindestens 8.580 Euro brutto (minus Sozialversicherung und einer Werbekostenpauschale von 132 Euro) jährlich erzielt haben.
  • die nicht älter als 29 Jahre alt sind.

Eine Sonderregelung besteht bei der Altersgrenze. Die allgemeine Altersgrenze von 30 Jahren (zu Studienbeginn) erhöht sich jeweils um ein weiteres Jahr, das du länger als vier Jahre gearbeitet hast, maximal jedoch um fünf Jahre bis zur Vollendung des 35. Lebensjahrs. Zeiten des Zivil- oder Präsenzdiensts bzw. von Diensten nach dem Freiwilligengesetz sowie Ausbildungszeiten zählen ebenfalls als Selbsterhaltungszeit. Informiere dich auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Rechtsgrundlangen der Dienste nach dem Freiwilligengesetz im In- und Ausland.

Auch Lehrzeiten und eine Waisenpension können bei der Ermittlung des Selbsterhalts berücksichtigt werden.

Um ein Selbsterhalterstipendium zu beantragen, musst du den Zeitraum, in dem du dich selbst erhalten hast, mit entsprechenden Belegen nachweisen können.

Egal, ob du den Studiengang wechseln oder dich ganz allgemein über unterschiedliche Studien informieren willst: In unserer Datenbank aller österreichischen Hochschulen findest du den Studiengang, der zu dir passt!

Zur Datenbank

Was gibt es zu beachten?

Elternunabhängige Berechnung

Das Selbsterhalterstipendium hat den Vorteil, dass die finanzielle Situation deiner Eltern keinen Einfluss auf die Höhe des Stipendiums hat. Deine Eltern können also Millionäre sein – wenn du schon für mindestens vier Jahre gearbeitet und dabei mind. 8.580 Euro brutto jährlich verdient hast, kannst du das Stipendium in Anspruch nehmen.

Studienerfolg nachweisen

Um einen durchgehenden Anspruch zu haben, musst du über die Semester hinweg einen entsprechenden Studienerfolg nachweisen. Und genauso wie bei der Studienbeihilfe musst du auch hier die Bestimmungen über den Studienwechsel beachten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die höchstmögliche Studienbeihilfe für Selbsterhalter/innen, also 715 Euro Höchstsatz inklusive Erhöhungszuschlag von 12 Prozent, beträgt derzeit 801 Euro monatlich. Ebenso erhältst du einen Erhöhungszuschlag von jeweils 20 Euro monatlich ab Vollendung des 24. Lebensjahrs und einen weiteren Erhöhungszuschlag von 20 Euro monatlich ab Vollendung des 27. Lebensjahrs.

Die finanzielle Unterstützung kann übrigens auch verringert werden. Das geschieht durch:

  • Überschreiten der Zuverdienstgrenze von 15.000 Euro aus eigenen Einkünften
  • zumutbare Unterhaltsleistungen des (geschiedenen) Ehegatten

um den Jahresbetrag der Familienbeihilfe inkl. Kinderabsetzbetrag, falls du noch nicht älter als 24 (in Sonderfällen: älter als 25) bist.

Falls kein Elternteil einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, wird der Jahresbetrag der Familienbeihilfe inkl. des Kinderabsetzbetrages nicht von der Höchststudienbeihilfe abgezogen.

Wie viel darfst du mit einem Selbsterhalterstipendium dazuverdienen?

Natürlich darfst du neben deinem Selbsterhalterstipendium einen gewissen Betrag dazuverdienen. Hier solltest du allerdings ein paar Regelungen beachten:

  • Die Zuverdienstgrenze beträgt ab 2020 15.000 Euro (statt 10.000 Euro) jährlich. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020. Hast du unterhaltspflichtige Kinder, kann sich diese Grenze um 3.000 Euro je Kind erhöhen.
  • Dein Einkommen neben dem Stipendium wird jahresweise betrachtet – hier besteht kein Unterschied zwischen Ferialeinkünften und Einkünften während des Semesters.

Das Einkommen deiner Eltern führt nicht zu einer Minderung des Selbsterhalterstipendiums.

Du willst neben dem Studium etwas Geld dazuverdienen, allerdings fehlt dir der passende Job? Auf der Seite Arbeiten als Student informieren wir dich über Jobmöglichkeiten für Studierende. Hier kannst du auch direkt in unserer Stellenbörse nach dem passenden Studentenjob suchen!

Was gilt als Einkommen?

Als Einkommen gelten neben steuerpflichtigen Einkünften aus selbständiger und unselbstständiger Arbeit z. B. auch:

  • Pensionen (auch Waisenpensionen)
  • Renten
  • Einkommen aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung
  • Einkommen aus freien Dienst- und Werkverträgen
  • Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld
  • Krankengeld, Übergangsgeld, Rehabilitationsgeld
  • AMS-Bezüge
  • Sozialhilfe
  • Sonderunterstützung nach dem Sonderunterstützungsgesetz

Beim unselbstständigen Einkommen gemäß dem Studienförderungsgesetz werden die Bruttoeinkünfte abzüglich des Sozialversicherungsbeitrags sowie einer Werbekostenpauschale von 132 Euro aufgeführt.

Was ist unter Studienerfolg zu verstehen?

Eine Voraussetzung für den Anspruch auf Studienbeihilfe bzw. das Selbsterhalterstipendium ist u.a. der Nachweis eines günstigen Studienerfolgs.

Dieser liegt u.a. dann vor, wenn...

  • du eine gewisse Zahl an absolvierten Studienleistungen nachweisen kannst.
  • du dein Studium nicht öfter als zweimal und nicht später als nach dem zweiten Semester gewechselt hast – mehrere Studienwechsel können dein Stipendium gefährden!

Um nähere Auskünfte zum Selbsterhalterstipendium oder zur Studienbeihilfe allgemein zu erhalten, informiere dich unbedingt bei der Studienbeihilfebehörde, denn nur die kann verbindliche Aussagen zu individuellen Sachverhalten treffen.

Du suchst noch nach dem passenden Studium? Auf unserer Übersichtsseite zu Studienrichtungen stellen wir dir alle Studiengänge von A bis Z vor.

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