Ein Anrecht auf die finanzielle Unterstützung haben nur angehende Studierende,
- die sich vor Studienbeginn mindestens vier Jahre "selbst erhalten" haben.
- die eigene Einkünfte von mindestens 8.580 Euro (minus Sozialversicherung) brutto jährlich erzielt haben.
- die nicht älter als 29 Jahre alt sind.
Eine Sonderregelung besteht bei der Altersgrenze. Die allgemeine Altersgrenze von 29 Jahren erhöht sich um ein weiteres Jahr, wenn du länger als vier Jahre gearbeitet hast, maximal jedoch um fünf Jahre bis zur Vollendung des 35. Lebensjahrs. Zivil- oder Präsenzdienst zählen ebenfalls als Selbsterhaltungszeit.
Um ein Selbsterhalterstipendium zu beantragen, musst du den entsprechenden Zeitraum, in dem du dich selbst erhalten hast, mit entsprechenden Belegen nachweisen können.
Elternunabhängige Berechnung
Das Selbsterhalterstipendium hat den Vorteil, dass die finanzielle Situation deiner Eltern keinen Einfluss auf die Höhe des Stipendiums hat. Deine Eltern können also Millionäre sein – wenn du schon für mindestens vier Jahre gearbeitet und dabei mind. 7.272 Euro verdient hast, kannst du das Stipendium in Anspruch nehmen.
Studienerfolg nachweisen
Um einen durchgehenden Anspruch zu haben, musst du über die Semester hinweg einen entsprechenden Studienerfolg nachweisen. Und genauso wie bei der Studienbeihilfe musst du auch hier die Bestimmungen über den Studienwechsel beachten.
Die höchstmögliche Studienbeihilfe für Selbsterhalter, inklusive Erhöhungszuschlag von 12 Prozent, beträgt derzeit 801 Euro monatlich. Für Studierende mit Kind erhöht sich dieser Betrag um 67 Euro pro Monat. Ebenso erhältst du einen Erhöhungszuschlag von jeweils 20 Euro monatlich ab dem 24. bzw. dem 27. Lebensjahr.
Die finanzielle Unterstützung kann übrigens auch verringert werden. Das geschieht durch:
- zumutbare Eigenleistung aus eigenen Einkünften
- zumutbare Unterhaltsleistungen des (geschiedenen) Ehegatten
- falls das 26. Lebensjahr noch nicht überschritten wurde, durch die Familienbeihilfe inkl. Kinderabsetzbetrag. Derzeit sind das 2.443,20 Euro/Jahr
Das Einkommen deiner Eltern, findet beim Selbsterhalterstipendium keine Beachtung und fließt nicht mit in die Berechnung ein.
Wie viel darfst du mit einem Selbsterhalterstipendium dazuverdienen?
Natürlich darfst du neben deinem Selbsterhalterstipendium einen gewissen Betrag dazuverdienen. Hier solltest du allerdings ein paar Regelungen beachten:
- Die Zuverdienstgrenze beträgt grundsätzlich 10.000 Euro jährlich. Hast du unterhaltspflichtige Kinder, erhöht sich diese Grenze um 3.000 Euro je Kind.
- Die Studienbeihilfe wird nur vom Einkommen gekürzt, welches du parallel zur Beihilfe erhältst, sofern du die Zuverdienstgrenze überschreitest.
- Dein Einkommen vor Bezug der Studienhilfe hat keine Auswirkung auf die Höhe der aktuellen Studienbeihilfe.
- Die Zuverdienstgrenze verringert sich, wenn nicht für ein ganzes Kalenderjahr Studienbeihilfe bezogen wird.
- Dein Einkommen neben der Studienbeihilfe wird jahresweise betrachtet – hier besteht kein Unterschied zwischen Ferialeinkünften und Einkünften während des Semesters.
Als Einkommen gelten neben steuerpflichtigen Einkünften z. B. auch:
- Pensionen (auch Waisenpensionen)
- Renten
- Karenzgeld
- Kinderbetreuungsgeld
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld
- Sozialhilfe
Eine Voraussetzung für den Anspruch auf Studienbeihilfe bzw. das Selbsterhalterstipendium ist u. a. der Nachweis eines günstigen Studienerfolgs.
Dieser liegt u.a. dann vor, wenn...
- ... du eine gewisse Zahl an absolvierten Studienleistungen nachweisen kannst.
- ... du dein Studium nicht öfter als zweimal und nicht später als nach dem zweiten Semester gewechselt hast – mehrere Studienwechsel können deine Studienbeihilfe gefährden!