Überblick über die Weiterbildung
Lehrgangsinhalte und -verlauf
Die Weiterbildung zum Fitnessfachwirt (IHK) wird als Fernstudium durchgeführt. Die Inhalte werden durch 18 Studienhefte, 9 Präsenzphasen in Düsseldorf oder München und 6 Online-Vorlesungen vermittelt.
Studienhefte:
- Anatomie
- Physiologie
- Trainings- und Bewegungslehre
- Diagnostik und Testmethoden
- Grundlagen der Ernährun
- zielgruppenspezifische Ernährung
- orthopädische und traumatologische Krankheitsbildern
- internistische und neurologische Krankheitsbilder
- Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftslehre
- Mitglieder- und Studiomanagement
- Dienstleistungsmarketing
- Qualitätsmanagement
- Beschaffung
- Rechnungswesen und Controlling
- Personalmanagement
- Informationsmanagement - EDV
- Recht
Themen der Präsenzphasen:
- Gerätetraining
- Diagnostik und Fitnesstraining
- Trainingsplanerstellung + Lizenzprüfung
- Ernährung im Leistungs- und Gesundheitssport + Lizenzprüfung
- medizinisches Fitnesstraining bei orthopädischen und traumatologischen Krankheitsbildern
- medizinisches Fitnesstraining bei internistischen und neurologischen Krankheitsbildern + Lizenzprüfung
- kaufmännische Grundlagen
- Fitnessmarketing und Verkauf + Lizenzprüfung
- Personalführung
Zugangsvoraussetzungen & Gebühren
Zugangsvoraussetzungen:
- Schulabschluss + abgeschlossene Berufsausbildung oder
- Fachhochschulreife
Für die Prüfung gelten die Zulassungsvoraussetzungen der IHK:
1) a) eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Fitnessbereich
oder b) ein Hochschulabschluss als Sportlehrer und zwei Jahre einschlägige Erfahrung im Fitnessbereich
oder c) eine Ausbildung in einem verwaltenden Ausbildungsberuf und drei Jahre einschlägige Berufspraxis im Fitnessbereich
oder d) eine Ausbildung als Physiotherapeut, Masseur, staatlich geprüfter Gymnastiklehrer und drei Jahre Berufspraxis im Fitnessbereich
oder e) eine mindestens sechsjährige Berufspraxis im Fitnessbereich
2) Abweichend von Absatz 1) kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Gebühren:
- Studiengebühren monatlich: 198 €
- Studiengebühren gesamt: 3.564 €
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