Überblick über den Studiengang
Studienverlauf
Das Studium beginnt jeweils im Wintersemester und dauert sechs Semester.
Der Aufbau ist dabei wie folgt:
- 1. und 2. Semester: Grundlagen
- Ab 3. Semester: Vertiefende Fächer im Bereich Umwelt- und Energietechnik
- 5. Semester: Internationales Semester an einer Partneruniversität oder am MCI
- 6. Semester: Bachelorarbeit und Bachelorprüfung; Berufspraktikum
Der Studienplan setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen: z.B. Mathematik, Chemie, Biologie, Physik etc.
- Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen: z.B. Konstruktionslehre, Werkstoffkunde, Messtechnik, Elektrotechnik etc.
- Verfahrenstechnik: Thermodynamik, Fluiddynamik, Prozesssimulation etc.
- Umwelt- & Energietechnik: z.B. Erneuerbare Energien, Biomasse, Abfallbehandlung etc.
- Schlüsselkompetenzen: z.B. Wirtschaft & Management, Englisch etc
Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren
► Zugangsvoraussetzungen
Zum Studium grundsätzlich zugelassen sind:
- Personen mit Hochschulreife (z.B. Matura, einschlägige Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung etc.).
- Personen ohne Hochschulreife mit einschlägiger beruflicher Qualifikation, sofern außerdem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen, berufsbildenden mittleren Schule oder
- erfolgreicher Abschluss einer dualen Ausbildung in einschlägigen Lehrberufen.
Personen ohne Hochschulreife mit einschlägiger beruflicher Qualifikation haben zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen außerdem Zusatzprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Physik, Chemie und Mathematik abzulegen. Das Niveau der Prüfungen entspricht jenem der Studienberechtigungsprüfung für sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen.
► Studiengebühren
Von Staatsangehörigen aus folgenden Ländern wird ein Studienbeitrag in der Höhe von EUR 363,- pro Semester zzgl. gesetzlichem ÖH-Beitrag eingehoben:
- EU-Bürger/-innen
- EWR-Bürger/innen inkl. schweizer Bürger/-innen
- Personen aus Drittstaaten, die lt. § 2 FHStG unter die Personengruppe gemäß § 1 Personengruppenverordnung (BGBL II Nr. 340/2013 idgF.) fallen.
Von Staatsangehörigen aus Drittstaaten, die nicht den oben genannten angehören, finden Sie sämtliche Informationen zu Bewerbung, Zulassung und Studiengebühren hier.
► Bewerbungsfristen 2025/2026:
- 1. Termin: 09.11.2025
- 2. Termin: 08.02.2026
- 3. Termin: 12.04.2026
- 4. Termin: 31.05.2026
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