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Soziale Arbeit, Sozialpolitik & -management

  • Abschluss Master of Arts in Social Sciences
  • Dauer 4 Semester
  • Art Vollzeit

Der Masterstudiengang Soziale Arbeit, Sozialpolitik und -management stellt durch seine vier verschiedenen Schwerpunkte Soziale Arbeit, Sozialarbeitsforschung, Soziale Arbeit & Sozialpolitik sowie Soziale Arbeit & Management eine einzigartige Ausrichtung im deutschsprachigen Raum dar. Als Absolvent:in sind Sie regional, national und international in der Lage, neueste Methoden und Techniken der Sozialen Arbeit anzuwenden, im Rahmen der Sozialarbeitsforschung methodenrichtige Analysen über soziale Probleme durchzuführen und gesellschaftliche Probleme zu lösen, soziale Systeme zu managen sowie soziale Einrichtungen effizient zu führen. Das Studium zeichnet sich durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis aus: Praxisprojekte und Fallstudien in Zusammenarbeit mit etablierten Institutionen sichern einen aktuellen und praxisnahen Wissenstransfer.

Im internationalen Semester können Sie das Studium an einer der zahlreichen Partneruniversitäten im Ausland oder am MCI gemeinsam mit Incoming-Studierenden aus aller Welt in englischer Sprache absolvieren. Das berufsfreundliche Zeitmodell ermöglicht Ihnen Berufstätigkeit während des Studiums oder diverse Berufspraxis in sozialen Einrichtungen zu erwerben sowie das Studium mit einem Lebensmittelpunkt außerhalb von Innsbruck zu vereinbaren. Basierend auf dem Blended Learning Konzept erwartet Sie eine Kombination aus Präsenzlehre, MCI Webinaren und begleitetem Selbststudium, welche eine gleichzeitige Berufstätigkeit erleichtert.

Kostenloses Infomaterial

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  • Unverbindlich
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Überblick über den Studiengang

Studienverlauf

Das Studium beginnt jeweils im Wintersemester und dauert vier Semester.

Der Aufbau ist dabei wie folgt:

  • 1. - 3. Semester: Kernmodule
  • 2. - 4. Semester: Wahlmodule
  • 3. Semester: Internationales Semester
  • 4. Semester: Masterarbeit und Masterprüfung

Der Studienplan setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:

  • Soziale Arbeit: z.B.Wisschenschaftstheorie, Diagnostik & Gutachtenerstellung, Anti-Bias/Social Justice Training etc.
  • Sozialarbeitsforschung: z.B. Methodologie & Fragen der Erkenntnistheorie, komplexe Forschungsansätze etc.
  • Soziale Arbeit & Sozialpolitik: z.B. Politische Ökonomie, Sozialraum & Sozialplanung, Strategien gegen strukturelle Diskriminierung, Öffentlichkeitsarbeit etc.
  • Soziale Arbeit & Management: z.B. Finanzierung, Sponsoring & Fundraising, Controlling in sozialen Einrichtungen, Organisationsentwicklung & Personalführung etc.

Besonders hervorzuheben ist die zusätzliche Spezialisierungsmöglichkeit in den Bereichen Soziale Arbeit, Sozialpolitik oder Sozialmanagement.

Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren

► Zugangsvoraussetzungen

Zugang zum Masterstudium Soziale Arbeit, Sozialpolitik & -management haben Absolventen/-innen facheinschlägiger Bachelor- oder Diplomstudiengänge sowie Inhaber/-innen gleichwertiger postsekundärer Bildungsabschlüsse.

Dazu zählen insbesondere:

  • Absolventen/-innen des Bachelorstudiums Soziale Arbeit;
  • Absolventen/-innen einschlägiger, mindestens 6-semestriger sozialwissenschaftlicher Hochschulstudien: Absolventen/-innen der 3-jährigen ehemaligen Akademien für Sozialarbeit und den Pädagogischen Akademien;
  • Absolventen/-innen der 2-jährigen Akademien, wenn zusätzliche facheinschlägige Weiterbildungen an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen im Ausmaß von mindestens zwei Semestern absolviert wurden;
  • Weitere Studiengänge: Nonprofit-, Sozial- & Gesundheitsmanagement, Sozial- und Verwaltungsmanagement, Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Politikwissenschaft, u.ä;
  • Absolventen/-innen sonstiger mindestens 6-semestriger Hochschulstudien, deren Studienplan sozialarbeits- und sozialwissenschaftliche Inhalte im Gesamtumfang von mindestens 90 ECTS aufweist.

► Studiengebühren

Von Staatsangehörigen aus folgenden Ländern wird ein Studienbeitrag in der Höhe von EUR 363,- pro Semester zzgl. gesetzlichem ÖH-Beitrag eingehoben:

  • EU-Bürger/-innen
  • EWR-Bürger/innen inkl. schweizer Bürger/-innen
  • Personen aus Drittstaaten, die lt. § 2 FHStG unter die Personengruppe gemäß § 1 Personengruppenverordnung (BGBL II Nr. 340/2013 idgF.) fallen.

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