Überblick über den Studiengang
Studienverlauf
Das Studium beginnt jeweils im Wintersemester und dauert vier Semester.
Der Aufbau ist dabei wie folgt:
- 1. und 2. Semester: Kernstudium
- 3. Semester: Internationales Semester
- 4. Semester: Masterarbeit und Masterprüfung
Der Studienplan setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:
- Soziale Arbeit: z.B.Wisschenschaftstheorie, Diagnostik & Gutachtenerstellung, Anti-Bias/Social Justice Training etc.
- Sozialarbeitsforschung: z.B. Methodologie & Fragen der Erkenntnistheorie, komplexe Forschungsansätze etc.
- Soziale Arbeit & Sozialpolitik: z.B. Politische Ökonomie, Sozialraum & Sozialplanung, Strategien gegen strukturelle Diskriminierung, Öffentlichkeitsarbeit etc.
- Soziale Arbeit & Management: z.B. Finanzierung, Sponsoring & Fundraising, Controlling in sozialen Einrichtungen, Organisationsentwicklung & Personalführung etc.
Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren
► Zugangsvoraussetzungen
Zugang zum Masterstudium Soziale Arbeit, Sozialpolitik & -management haben Absolventen/-innen facheinschlägiger Bachelor- oder Diplomstudiengänge sowie Inhaber/-innen gleichwertiger postsekundärer Bildungsabschlüsse.
Dazu zählen insbesondere:
- Absolventen/-innen des Bachelorstudiums Soziale Arbeit;
- Absolventen/-innen einschlägiger, mindestens 6-semestriger sozialwissenschaftlicher Hochschulstudien: Absolventen/-innen der 3-jährigen ehemaligen Akademien für Sozialarbeit und den Pädagogischen Akademien;
- Absolventen/-innen der 2-jährigen Akademien, wenn zusätzliche facheinschlägige Weiterbildungen an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen im Ausmaß von mindestens zwei Semestern absolviert wurden;
- Weitere Studiengänge: Nonprofit-, Sozial- & Gesundheitsmanagement, Sozial- und Verwaltungsmanagement, Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Politikwissenschaft, u.ä;
- Absolventen/-innen sonstiger mindestens 6-semestriger Hochschulstudien, deren Studienplan sozialarbeits- und sozialwissenschaftliche Inhalte im Gesamtumfang von mindestens 90 ECTS aufweist.
► Studiengebühren
Von Staatsangehörigen aus folgenden Ländern wird ein Studienbeitrag in der Höhe von EUR 363,- pro Semester zzgl. gesetzlichem ÖH-Beitrag eingehoben:
- EU-Bürger/-innen
- EWR-Bürger/innen inkl. schweizer Bürger/-innen
- Personen aus Drittstaaten, die lt. § 2 FHStG unter die Personengruppe gemäß § 1 Personengruppenverordnung (BGBL II Nr. 340/2013 idgF.) fallen.
Von Staatsangehörigen aus Drittstaaten, die nicht den oben genannten angehören, finden Sie sämtliche Informationen zu Bewerbung, Zulassung und Studiengebühren hier.
►Bewerbungsfristen:
- 1. Termin: 13.11.2022
- 2. Termin: 29.01.2023
- 3. Termin: 26.03.2023
- 4. Termin: 28.05.2023
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